Das Gesetz eilig durchbringen
Ampelkoalition: Grundsatzeinigung über Heizungsgesetz — „ab etwa 2028“ neue Heizungen einbauen
Das Heizungsgesetz soll noch unbedingt vor dem Sommerloch durch den Bundestag. Nun wurde eine grundsätzliche Einigung angekündigt.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nimmt an einer Sitzung des Bundestags teil.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Die Fraktionsspitzen der Ampelkoalition haben nach langem Streit eine Grundsatzeinigung über das geplante Heizungsgesetz erzielt. Das Gesetz solle noch in dieser Woche zur Beratung in den Bundestag eingebracht werden, hieß es am Dienstag aus Fraktionskreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Verpflichtend für Neubauten
Die Vorgaben für neue Heizungen treten für Bestandsgebäude voraussichtlich erst in fünf Jahren in Kraft. Zunächst müssten die Kommunen ihre Wärmeplanungen vorlegen und erst dann griffen die Regeln für den Einbau neuer Heizungen, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr am Dienstag in Berlin.
Das werde „ab etwa 2028“ der Fall sein. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) solle wie bisher geplant bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten, sagte dazu die Grünen-Co-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge.
Verpflichtend seien die Vorgaben zunächst allerdings nur für Neubauten. Für neue Heizungen im Gebäudebestand sei eine „sogenannte Entscheidungszeit“ vorgesehen, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Nach einer ursprünglichen Einigung der Ampelregierung sollten die neuen Regeln für alle Gebäude ab 2024 gelten.
Der neue Zeitplan ist ein zentraler Punkt der Einigung, welche die Fraktionsspitzen der Ampelkoalition am Dienstag nach langem Streit erzielten.
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Das Gesetz soll zügig beschlossen werden
Wie SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, soll das Gesetz auf Basis dieser Grundsatzeinigung nun noch in dieser Woche zur Beratung in den Bundestag eingebracht werden. Mützenich bedankte sich für das Einbringen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), FDP-Chef Christian Lindner und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in die Verhandlungen.
Die Regierungsmitglieder hatten sich nach Angaben aus Fraktionskreisen zuletzt in die festgefahrenen Beratungen eingeschaltet, um den ursprünglichen Zeitplan einer Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause zu ermöglichen.
Noch am Vormittag hatte es die FDP abgelehnt, den Entwurf auf die Tagesordnung für das Bundestagsplenum in dieser Woche zu setzen. Ihr Fraktionschef Christian Dürr sagte, für die Einbringung in den Bundestag müsse sich das Gesetz noch „fundamental ändern“.
Dadurch geriet der eigentlich vereinbarte Zeitplan der Koalition in Gefahr, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. SPD und Grüne hatten die Haltung der FDP scharf kritisiert und vor Folgen für die Handlungsfähigkeit der Koalition gewarnt. (afp)
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