Ampel einig über neues Infektionsschutzgesetz – „Hotspot“-Regel ab 20. März
Die Neuregelung muss in der kommenden Woche den Bundestag und den Bundesrat passieren, um noch rechtzeitig am 20. März in Kraft treten zu können. Die bisherige gesetzliche Grundlage für die Corona-Maßnahmen läuft am 19. März aus.
„Alles öffnen ist natürlich nicht vorgesehen“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“: „Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden.“ Er habe mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bis Dienstag darüber verhandelt.
Lauterbach sagte ebenfalls im „Morgenmagazin“, mit der Neuregelung sollten sogenannte Basismaßnahmen auch weiterhin möglich sein. Dazu gehöre das Tragen von Masken, unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, oder das Testen bei vulnerablen Gruppen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. „Alles öffnen ist natürlich nicht vorgesehen“, fügte der Gesundheitsminister hinzu.
Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht zudem keine Koppelung an Grenzwerte vor. „Aus medizinischer Sicht machen Ziffern keinen Sinn“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin. Stattdessen müsse man das Gesamtbild sehen. Konkret nannte er die Lage in den Krankenhäusern sowie die Entwicklung der Infektionszahlen und Inzidenzen.
„Hotspot-Regelung“ geplant
Die Einigung, die wohl am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden soll, sieht auch eine sogenannte Hotspot-Regelung vor. Diese werde eine wichtige Rolle spielen. „Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden“, sagte Lauterbach. Dies könnten die Länderparlamente dann „sofort entscheiden“. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehörten Masken- und Hygienekonzepte, sowie Test- und Impfnachweise oder 2G- und 3G-Regeln.
Holetschek fordert bundeseinheitliche Regelungen
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte, der Bund müsse weiter einheitliche Maßgaben vorgeben. Der „Augsburger Allgemeinen“ sagte er: „Ich hoffe nicht, dass der Bund sich jetzt aus dieser Verantwortung zurückzieht und alles den Ländern zuschiebt, die dann separat nach verschiedenen, differenzierten Parametern entscheiden müssen.“ Der Bund stehe in der Verantwortung, einen bundeseinheitlichen Notfallplan vorzulegen. „Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind“, sagte Holetschek. Der FDP hielt er vor, immer noch von einem „Freedom-Day“ zu träumen und davon, dass die Pandemie vom einen auf den anderen Tag vorbei sei. „Das wird nicht der Fall sein.“
Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung forderte mit Blick auf den weiteren Verlauf der Pandemie und künftige Epidemien, eine schnelle Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen. „Die Reaktionsschnelligkeit ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Kontrolle von infektiösen Bedrohungen“, heißt es in der Stellungnahme des Gremiums. Der Expertenrat plädiere mit Nachdruck „für gesetzliche Rahmenbedingungen, die ad hoc verfügbare Instrumente des Infektions- und Bevölkerungsschutzes bereitstellen und somit eine unverzügliche Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen“. (dpa/afp/red)
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