Am Steuer nur ohne Schleier: Bundesrat beschließt neue Gesetze zum Straßenverkehr

Im Bundesrat wurde eine Verordnung zur Änderung von Vorschriften im Straßenverkehr beschlossen. So gilt ein Verschleierungsverbot, telefonieren per Handy wird teuer und bringt einen Punkt in Flensburg.
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Frauen, die sich mit Verschleierungen, wie der Burka verhüllt haben, dürfen nicht mehr Auto fahren. Das Gesicht zu bedecken oder zu verschleiern, was die Identifizierung der Person verhindert, ist nicht mehr zulässig.Foto: FAYEZ NURELDINE/AFP/Getty Images
Epoch Times23. September 2017

Am Freitag hat der Bundesrat in Berlin eine Verordnung zur Änderung von Vorschriften im Straßenverkehr beschlossen. Dabei wurden rücksichtslose Raserei, Verschleierung am Steuer und Behinderung von Einsatzkräften, neu geregelt.

Der Bundesrat hat beschlossen, Raser härter zu bestrafen und härter gegen illegale Autorennen vorzugehen.

Frauen, die sich mit Verschleierungen, wie der Burka verhüllt haben, dürfen nicht mehr Auto fahren. Das Gesicht zu bedecken oder zu verschleiern, was die Identifizierung der Person verhindert, ist nicht mehr zulässig.

Motorradfahrer sind wegen der Helmpflicht nicht betroffen, ein Verstoß wird mit Bußgeld geahndet.

Die Rettungsgasse und die Gaffer

Wer enge Straßen blockiert, verschwendet wertvolle Zeit, die Leben kosten kann. Menschen, die künftig Einsatzfahrzeuge blockieren, oder keine Rettungsgasse bilden, werden sich mit härteren Strafen konfrontiert sehen.

Auch die verbotene Nutzung von Handys am Steuer kann strenger bestraft werden, statt bisher 60, wird nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig und ein Punkt wird im Verkehrszentralregister Flensburg eingetragen.

Einsatzkräfte zu behindern, kommt die Verursacher zukünftig teuer. Foto: Sean Gallup/Getty Images

Autoentzug für mutwillige Raser

Der Bundesrat ließ auch das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren, das für rücksichtloses Fahren Gefängnisstrafen vorsieht.

Autofahrer, die unabhängig von illegalen Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen, können härter bestraft werden, auch dürfen deren Fahrzeuge jetzt amtlich eingezogen werden.

Bisher galten Autorennen lediglich als Ordnungswidrigkeit, nun wurde ein neuer Straftatbestand eingeführt: Wer illegale Autorennen veranstaltet oder daran teilnimmt, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Wenn dabei jemand schwer verletzt, oder getötet wird, sogar mit bis zu zehn Jahren Haft. Das neue Gesetz will schon den Versuch, solche Rennen zu organisieren bestrafen. (aw)

Siehe auch:

Rettungsgassen-Sünder sollen künftig 320 statt 20 Euro zahlen

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Grüne wollen Rasern das Auto wegnehmen

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