Am 21. April soll das IfSG durch den Bundestag gebracht werden
Der Bundestag debattiert am Mittwoch abschließend über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der Gesetzentwurf zum „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/28444) wurde von CDU/CSU und SPD eingebracht.
Für die Aussprache ist ab 11 Uhr eine Stunde vorgesehen. Die Tagesordnung steht noch zur Abstimmung, es kann zu Veränderungen kommen.
Gleichzeitig werden mit dem Entwurf des Gesetzes das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB V) geändert. Zur Abstimmung kündigte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung an.
Vor der Tür des Bundestages wurden zu 10 Uhr Kundgebungen angekündigt, um den § 28b zu stoppen. Epoch Times wird von beidem live berichten – mit einem Livestream aus dem Bundestag und Aufnahmen von dem, was vor der Tür geschieht.
Der Gesetzentwurf ist umstritten. Es wurde mehrfach auf juristische Probleme aufmerksam gemacht. Als problematisch wird unter anderem die Absage an den Föderalismus und der Ausschluss der Bevölkerung von rechtlichen Schritten über die Verwaltungsgerichte angesehen. Weiterhin wird das starre Festhalten an den Inzidenzzahlen sehr kritisch gesehen. Richter warnen vor einer Verletzung der Verhältnismäßigkeit.
Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Ziel des Gesetzes ist, dem Bund mehr Macht im Vorgehen gegen COVID-19 zu geben. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen greifen.
Demnach sollen private Zusammenkünfte auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt werden. Ausgenommen dabei sind Kinder unter 14 Jahren.
Es soll unter anderem eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis fünf Uhr gelten, Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Hotels sollen ebenso wie viele weitere Geschäfte im Wesentlichen geschlossen werden. Sport bleibt eingeschränkt. Von der Regelung ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Die Regelungen sollen außer Kraft treten, wenn der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.
Zudem greift der Bund in die Kompetenzen der Bundesländer bei der Bildung ein: Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen müssen ab einem Inzidenzwert von 200 den Präsenzunterricht einstellen. Ausnahmen sollen allerdings für Abschlussklassen und Förderschulen möglich sein. Zweimal wöchentlich sollen Schüler und Lehrer auf COVID-19 getestet werden, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.
Vorgesehen ist, dass bei kommenden Verordnungen der Regierung in diesem Zusammenhang automatisch eine Zustimmung des Bundestages vorliegt, sofern er nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Regierung die Zustimmung verweigert hat.
Bußgelder und Strafen bei Zuwiderhandlungen sind bis 25.000 Euro geplant, Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren werden möglich.
Weitere Anträge
Folgende drei Anträge der Linken werden ebenfalls abschließend beraten: „Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft“ (19/24453), „Lockdown-Maßnahmen durch Gesetz, nicht durch Verordnungen“ (19/25882) sowie „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960). Auch zu diesen Abstimmungen wird der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen.
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