Altmaier verteidigt Spahns Sondervollmachten in Pandemie und begrüßt mehr Bundeskompetenzen
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat Kritik an den Sondervollmachten der Bundesregierung in der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Er könne die Diskussion über die Verordnungsmöglichkeiten von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „nicht nachvollziehen“, sagte Altmaier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Das vom Parlament beschlossene Infektionsschutzgesetz ermächtige zu Verordnungen.
„Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem der Kollege Spahn seine Befugnisse überschritten oder missbräuchlich angewandt hätte.“ Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sollten sich auf einen „starken gemeinsamen Standpunkt“ verständigen, was die Beteiligung an Entscheidungen zu allen wesentlichen Corona-Fragen angehe, forderte der Minister. „Das erwarten auch die Menschen von uns, und diese Erwartung dürfen wir nicht enttäuschen.“
Altmaier begrüßt Söders Forderung nach mehr Bundeskompetenzen
Altmaier stellte sich zugleich hinter die Forderung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) nach mehr Kompetenzen für den Bund beim Infektionsschutz.
Söders Vorstoß sei „ein Plädoyer für mehr Gemeinsamkeit“ in der Corona-Pandemie. „Entscheidungen eines einzelnen Bundeslandes können Auswirkungen auf alle anderen Bundesländer haben.“ Deshalb brauche man „dringend“ mehr gemeinsame Entscheidungen, so der Minister. „Entweder durch alle Länder zusammen oder – wo das zu schwerfällig ist – auf Bundesebene, wo die Länder ja durchaus beteiligt sind.“ Das sei gerade in einer Pandemie diesen Ausmaßes „ein sehr kluger und nachvollziehbarer Gedanke“.
Zuletzt wurden die Stimmen lauter die eine stärkere Einbindung der Parlamente bei den Corona-Maßnahmen forderten. Auch gab es erneut die Forderung die am 25. März
durch den Bundestag beschlossene „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie“ zu beenden. Sie ist in Verbindung mit dem geänderten Infektionsschutz-Gesetz Grundlage für die weitgehenden Befugnisse der Landesregierungen, der Bundesregung und des Bundesgesundheitsministers.
(dts/er)
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