Als künftige Altkanzlerin: Merkel soll Büro mit neun Mitarbeitern bekommen
Noch ist Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geschäftsführend im Amt – nach dem Ende ihrer Regierungszeit wird sie sich auf ein Büro mit sieben Mitarbeitern stützen können. Der Hauptausschuss des Bundestags billigte am Dienstagabend eine entsprechende Vorlage des Bundesfinanzministeriums. Demnach sollen Merkel außerdem zwei Fahrer zur Verfügung stehen.
„Für die Ausbringung der neuen Planstellen und Stellen besteht ein unabweisbarer, auf andere Weise nicht zu befriedigender Bedarf“, heißt es in der Vorlage des Finanzministeriums, die am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP vorlag.
„Die künftige Bundeskanzlerin a. D. wird nach ihrer Kanzlerschaft im Bundesinteresse liegende Aufgaben wahrnehmen, die aus fortwirkenden amtlichen Pflichten resultieren“, heißt es weiter.
Der Vorlage zufolge soll sich die stellvertretende Büroleitung insbesondere der „Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten“ widmen. Zu den zwei Stellen für Referenten heißt es, hier gehe es vor allem um das „fachliche Zuarbeiten“ für Merkel.
Zwei Stellen im Bereich Sachbearbeitung wiederum sollen sich insbesondere der „Vorbereitung von Terminen der Bundeskanzlerin a.D.“ und der „Unterstützung bei deren Durchführung“ widmen.
Linke empört
Die Linke-Haushaltssprecherin Gesine Lötzsch reagierte empört. „Egal, wie man die Arbeit von Frau Merkel bewertet, aber für die Beantwortung von Fanpost und der Verschickung von Autogrammkarten braucht man keinen Büroleiter und keinen stellvertretenden Büroleiter mit einem Gehalt von jeweils 10.000 Euro“, sagte sie AFP. „Wenn sie aber neue Funktionen übernehmen sollte, dann kann man über eine entsprechende Finanzierung verhandeln.“
Die Linke verwies auch auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses aus dem Jahr 2019. Damals war entschieden worden, dass ehemalige Bundespräsidenten und Bundespräsidentinnen sowie Bundeskanzler und Bundeskanzlerinnen maximal vier Büroangestellte sowie einen Fahrer bezahlt bekommen.
Diese Beschränkung bezog sich allerdings nur auf künftige Amtsinhaber nach deren Ausscheiden. Da Merkel 2019 damals bereits Kanzlerin war, betrifft sie das nicht. (afp/dl)
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