Alexa lauscht: Ermittler sollen Zugriff auf Daten aus smarten Geräten erhalten – AfD warnt vor „orwellschen Zuständen“
Ermittler sollen künftig auf Daten aus dem privatesten Lebensbereich von Verdächtigen zugreifen können: Die Innenminister von Union und SPD wollen Aufzeichnungen etwa von Sprachassistenten wie Alexa oder sogenannten smarten Fernsehern und Kühlschränken als Beweismittel vor Gericht zulassen.
Diese „digitalen Spuren“ würden für die Strafverfolgung „immer wichtiger“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Sie dürften Ermittlern „nicht verschlossen bleiben“.
Die Opposition schlug Alarm. Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser warnte vor einem „ausufernden Schnüffelstaat“, der Zugriff „auf privateste Kommunikation und Lebensbereiche“ beanspruche. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sprach von „millionenfachen Wanzen in unseren Wohnungen“. Die AfD-Digitalpolitikerin Joana Cotar warnte vor einer „Überwachungsgesellschaft“, die „orwellsche Zustände“ übertreffe.
Die Neuregelung ist in einer Beschlussvorlage der Unions- und SPD-Innenminister für die Innenministerkonferenz (IMK) in der kommenden Woche enthalten, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete. Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa, die mit dem Internet verbunden sind, sammelten permanent wertvolle Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten, zitierte das Redaktionsnetzwerk aus der Vorlage. Diese digitale Spuren sollten aber nur mit richterlicher Anordnung ausgewertet werden dürfen.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums räumte ein, dass mit der Vorlage „eine ganze Reihe von Bedenken“ verbunden sei. Für die Auswertung von Daten aus smarten Heimgeräten gebe es noch keine Rechtsgrundlage. Ausdrücklich verwies er auf Datenschutzbedenken. Bei der Vorlage für die IMK handele es sich nur um einen „ersten Einstieg in die Diskussion“.
Das Bundesjustizministerium mahnte die Bürger zu einem bewussten Umgang mit solchen Geräten. Jeder, der Alexa oder andere Sprachassistenten in seiner Wohnung nutze, müsse wissen, „dass natürlich immer die Gefahr besteht, dass jemand mithört und Daten generiert werden“, sagte ein Ministeriumssprecher. „Sie können in vielerlei Hinsicht verwendet werden und theoretisch auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden.“ (afp)
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