Afghanen tauchen vor Abschiebung unter – Regierung weiß nicht ob sie illegal in Deutschland bleiben
Vor den Abschiebungsflügen nach Afghanistan taucht die Mehrheit der Abzuschiebenden kurz vorher unter. „Für eine Sammelabschiebung nach Afghanistan sieht allein Bayern jeweils etwa 50 Ausreisepflichtige vor“, teilte das bayerische Innenministerium der „Welt am Sonntag“ mit.
„Nicht erst am Tag der Abschiebung, sondern vielfach schon Tage zuvor, wenn wir versuchen, die für die Abschiebung vorgesehenen Afghanen in Ausreisegewahrsam zu nehmen, können die meisten nicht aufgegriffen werden, weil sie untergetaucht sind.“
Am Tag der Abschiebung bleibe „dann regelmäßig nur noch eine Größenordnung von fünf Personen, mal mehr, mal weniger übrig, die wir abschieben können.“
Mit dieser geringen Anzahl liegt Bayern im Ländervergleich trotzdem vorne. Das Ministerium teilte der „Welt am Sonntag“ mit: „Alle, die wir nicht aufgreifen können, sind zunächst einmal untergetaucht. Ob sie sich illegal weiter in Deutschland aufhalten oder ins Ausland gegangen sind, wissen wir nicht.“
Bei den bisher sieben Sammelabschiebungen nach Afghanistan seit Dezember 2016 wurde nie die vorgesehene Zahl von jeweils 50 Ausreisepflichtigen pro Flug erreicht. Saßen in der ersten Maschine noch 34 Afghanen, waren es bei den letzten beiden Flügen nur noch 8 und 14.
In diesem Jahr ist der Trend bei Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen insgesamt wie auch im Falle der Afghanen rückläufig: Nur 80 Ausreisepflichtige wurden bis Ende September nach Afghanistan abgeschoben, weitere 278 in andere EU-Staaten, wie aus einer der „Welt am Sonntag“ vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervorgeht. Demnach scheiterten im selben Zeitraum 16 Abschiebungen von Afghanen an Widerstandshandlungen. (dts)
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