AfD-Vorstand fürchtet rechtsextremistische Unterwanderung – Sayn-Wittgenstein im Fokus
In dem Berufungsantrag zum Parteiausschlussverfahren gegen die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein heißt es: „Die besondere Gefahr, der die Partei Alternative für Deutschland ausgesetzt ist, nämlich von Rechtsextremisten unterwandert zu werden und in Folge dessen politisch zu „implodieren“, war allgemein und damit auch der Antragsgegnerin bekannt, als sie ihren Aufnahmeantrag im Jahr 2016 stellte.“
Die schleswig-holsteinische AfD hatte Doris von Sayn-Wittgenstein Ende Juni auf ihrem Parteitag erneut zur Landesvorsitzenden gewählt – ungeachtet ihres Ausschlusses aus der AfD-Landtagsfraktion und des vor dem Bundesschiedsgericht laufenden Parteiausschlussverfahrens wegen der Fördermitgliedschaft in einem rechtsextremen Verein.
Der Verein Gedächtnisstätte steht auf einer „Unvereinbarkeitsliste“ der AfD. In erster Instanz war der Bundesvorstand beim Landesschiedsgericht in Schleswig-Holstein mit seinem Antrag auf Parteiausschluss gescheitert.
Meuthen unterstützt Ausschluss von Sayn-Wittgenstein
In dem Anwaltsschreiben an das Bundesschiedsgericht wurde außerdem moniert, Sayn-Wittgenstein habe in einer Werbebotschaft für den Verein 2014 von den unter „polnischer und russischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten“ gesprochen. Die Auffassung, es gäbe noch anzugliedernde oder fremdverwaltete deutsche Ostgebiete, werde im politischen Raum heute noch von der NPD geteilt, sowie von den „Reichsbürgern“.
AfD-Chef Jörg Meuthen warb für innerparteiliche Unterstützung für Parteiausschlussverfahren. Er sehe „alle involvierten Funktionsträger in meiner Partei in der Pflicht, die Notwendigkeit des Parteiausschlusses all denen zu vermitteln, die bisher noch zur Unterstützung von Frau von Sayn-Wittgenstein und anderen neigen“, sagte er der „Welt am Sonntag“. (dpa)
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