AfD verliert erneut vor Gericht: Junge Alternative bleibt „gesichert rechtsextrem“

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als extremistische Organisation bestätigt, nachdem diese gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz geklagt hatte. Der lang anhaltende Streit zwischen der Partei und der Bundesbehörde geht nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter.
Ein Mitglied der «Jungen Alternative» (JA) trägt auf einer Wahlkampfveranstaltung in Dortmund eine Fahne mit dem Logo der Organisation.
Das Verwaltungsgericht in Köln hat den vorläufigen Rechtsschutz der Jungen Alternative (JA) gegen die Einstufung als rechtsextrem abgelehnt.Foto: Alex Talash/dpa
Von 6. Februar 2024

Die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als extremistische Organisation wurde am vergangenen Montag, 5. Februar, vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Zuvor hatten der Parteivorstand der AfD und ihre Jugendorganisation gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt.

Der Streit der Partei mit der Bundesbehörde dauert seit 2019 an. Damals hatte der Verfassungsschutz die Junge Alternative als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Eine gegen diese Einstufung gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht in Köln schon im März 2022 ab. Im April teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz dann mit, dass die Verdachtsfallbeobachtung ergeben habe, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet hätten. Die Jugendorganisation der AfD werde nun als gesichert rechtsextrem eingestuft und behandelt.

In der Praxis bedeutet das konkret, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Stufe, wie schon bei Verdachtsfällen, nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. So kann die Behörde etwa sogenannte V-Leute anwerben, also Informanten aus dem Umfeld der Partei. Außerdem kann sie Personen observieren oder auch, soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, die Telekommunikation überwachen.

Gewissheit verfassungsfeindlicher Bestrebungen verdichtet

Gegen diese Einstufung hatten AfD und Jugendorganisation im Juni des vergangenen Jahres Klage erhoben und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Mit der Entscheidung vom vergangenen Montag hat das Gericht diesen jedoch abgelehnt.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen zur Gewissheit verdichtet hätten. Die Junge Alternative vertrete weiterhin einen „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“. Der Erhalt des deutschen Volkes und der rassisch motivierte Ausschluss „ethnisch Fremder“ sei eine zentrale politische Vorstellung. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, da alle Menschen als gleich behandelt werden müssten. Das Grundgesetz kenne überdies keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff, führt das Verwaltungsgericht weiter aus.

Hinzu kommt, dass die Junge Alternative eine „fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen [sic] Agitation“ betreibe. Asylbewerber sowie Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden als Schmarotzer und kriminell bezeichnet.

Verbindungen zur ebenfalls als rechtsextrem eingestuften IB

Auf Bundes-, Landes- und Kreisebene agiere die Jugendorganisation gegen das Demokratieprinzip. Die Bundesrepublik Deutschland würde mit diktatorischen Regimen, speziell dem NS-Regime und der DDR-Diktatur, gleichgesetzt werden. Außerdem verweist das Gericht darauf, dass es starke Verbindungen zur Identitären Bewegung (IB) gebe.

Die IB hat europaweit Anhänger und wurde durch ihre popkulturellen Inhalte und Social-Media-Aktivitäten bekannt. Die Bewegung wird den „Neuen Rechten“ zugeordnet. In Deutschland wird die Identitäre Bewegung vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die AfD oder die JA noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Gegenwärtig sind beim Oberverwaltungsgericht drei Berufungsverfahren der AfD und ihrer Jugendorganisation anhängig. In den Verfahren geht es um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall, die Einstufung des sogenannten „Flügels“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ sowie um die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall, vermutlich dann auch als „gesichert rechtsextrem“. Die mündlichen Verhandlungen sind für den 12. März und eventuell noch für den 13. März angesetzt. Falls nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung möglich, so kündigt das Gericht an, wird der Senat am Ende der letzten Sitzung eine Entscheidung verkünden.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion