AfD verhängt Ämtersperre für zwei EU-Kandidaten – aussichtsreiche Listenplätze bleiben

Der Bundesvorstand der AfD hat gegen zwei Kandidaten zum EU-Parlament Ordnungsmaßnahmen verhängt. Arno Bausemer und Mary Khan-Hohloch, beide auf aussichtsreichen Listenplätzen, sollen unrichtige Angaben in ihren Lebensläufen gemacht haben.
Die AfD-Bundesvorsitzenden: Tino Chrupalla (l.) und Alice Weidel.
Die AfD-Bundesvorsitzenden: Tino Chrupalla (l.) und Alice Weidel.Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Von 3. Oktober 2023

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Offenbar ein Rosenkrieg und Querelen innerhalb eines Landesverbandes haben die AfD kurz nach Wahl ihrer Kandidaten zum EU-Parlament in Turbulenzen gestürzt. Für zwei von ihnen hatte diese nun Konsequenzen. Am Montag, 2. Oktober, hat der Bundesvorstand Parteiordnungsmaßnahmen gegen die Kandidaten Arno Bausemer und Mary Khan-Hohloch beschlossen. Dies haben die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla mitgeteilt.

Beiden Kandidaten erkannte der Vorstand ihre Parteiämter ab. Für die Dauer von zwei Jahren ist es ihnen zudem nicht erlaubt, solche auszuüben. Die Entscheidung sei einstimmig bei zwei Enthaltungen gefallen. Dies berichteten mehrere Medien, unter anderem die Magdeburger „Volksstimme“.

Privaten Rosenkrieg innerhalb der AfD ausgetragen?

Den Betroffenen dürfte der Beschluss wenig Kopfzerbrechen bereiten. Die Listenplätze 10 und 14 machen es sehr wahrscheinlich, dass sowohl Bausemer als auch Khan-Hohloch dem nächsten EU-Parlament angehören. Umfragen geben der AfD derzeit mehr als 20 Prozent, was zumindest den ersten 20 Kandidaten auf der 35 Personen umfassenden Liste gute Chancen auf einen Einzug eröffnet.

Gegen beide Kandidaten wurden schon kurz nach der Wahl der Liste Vorwürfe laut, in ihren Vorstellungsbögen unrichtige Angaben zu ihren beruflichen Qualifikationen gemacht zu haben. Wie „t-online“ berichtete, soll Bausemer unter anderem erklärt haben, ausgebildeter „Redakteur“ zu sein.

Dies sei er aufgrund eines absolvierten Grundstudiums an der Universität Leipzig plus Kurzvolontariats von neun Monaten. Allerdings wäre er „Redakteur“ im tarifrechtlichen Sinne und nach damaliger Studienordnung nur dann, wenn er ein Diplom erworben hätte. Gesetzliche Ausbildungsbezeichnungen gibt es im Journalismus jedoch nicht. Auch eine Geschäftsführertätigkeit und die Gewährung eines „Hochbegabten-Stipendiums“ soll Bausemer nicht hinreichend belegt haben.

Einem Bericht des MDR zufolge scheint eine frühere Lebensgefährtin Bausemers aus privaten Gründen hohen Belastungseifer in sozialen Medien und gegenüber der Presse zu zeigen. Die Betreffende ist selbst Influencerin im AfD-Umfeld, vor einem Jahr aber aus der Partei ausgetreten.

„Islamkritikerin“ will Bachelor der Religionswissenschaften sein

In Brandenburg hingegen war ein Delegierter mit dem Versuch gescheitert, 60 von 600 Delegierten zu einer Anfechtung der EU-Wahlliste zu bewegen. Er hatte Anstoß daran genommen, dass die Kandidatin Mary Khan-Hohloch den Abschluss ihrer Studien nicht in ausreichendem Maße nachgewiesen habe. Dies haben, wie die „Tagesschau“ mitteilt, „Parteikreise“ behauptet.

Khan-Hohloch will Studien der „Religionswissenschaften“ sowie des „Öffentlichen Rechts mit Schwerpunkt Europarecht“ mit dem Bachelor-Grad absolviert haben. Vorgelegt habe sie jedoch keine dieser bestätigenden Urkunden, sondern lediglich Bescheinigungen über einzelne absolvierte Hochschulveranstaltungen.

Die Tochter des selbst ernannten „Propheten“ Zahid Khan hatte sich innerhalb der Partei vor allem als „Ex-Muslima“ und „Islamkritikerin“ einen Namen gemacht. Qualifikationen verlangt die AfD dafür regelmäßig nicht – allerdings wollte man sich bei der Listenaufstellung von den anderen Parteien abheben. Dies solle dadurch geschehen, dass lediglich Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung, Studium und Berufserfahrung zum Zuge kommen sollten.

Keine Einwände gegen Listenkandidaten der AfD aus inhaltlichen Gründen

Die AfD-Führung hatte Debatten über die beiden Kandidaten zuvor unterbunden. Alice Weidel, für die Khan-Hohloch phasenweise tätig war, hatte auf dem Parteitag erfolgreich einen „Antrag auf Nichtbefassung“ gestellt. Auch der Bundesvorstand hielt an den Kandidaten fest – um die Notwendigkeit einer neuerlichen Listenaufstellung und den Aufwand für einen weiteren Nominierungsparteitag zu umgehen.

Inhaltliche oder stilistische Einwände mit Blick auf Kandidaten der Partei für das EU-Parlament sind aus dem Bundesvorstand nicht bekannt. Dabei findet sich auf dem sicheren Platz 11 mit Siegbert Droese ein Bewerber, der unter anderem durch zweideutige Fotos vor der sogenannten Wolfsschanze aufgefallen war.

Auf dem weniger aussichtsreichen Platz 29 kandidiert David Eckert. Der frühere JA-Vorsitzende des Landesverbandes Berlin hatte im Jahr 2019 gefordert, Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Ländern von der dortigen Einführung einer Ein-Kind-Politik nach chinesischem Vorbild abhängig zu machen. Mit Forderungen wie diesen solle die AfD sich in den Kampf gegen den „menschengemachten Klimawandel“ einbringen. Rückendeckung erhielt Eckert damals unter anderem aus der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Spitzenkandidat Maximilian Krah hatte sich damals explizit von dieser Position distanziert.



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