AfD und Mehrheit der Bürger empfindet GEZ-Entscheid des Bundesverfassungsgerichts als ungerecht

AfD-Politiker: "Nicht zum ersten Mal begehren die Bürger unseres Landes gegen öffentlich-rechtliche Meinungsmache und die Zwangsgebühren-Finanzierung von ARD und ZDF auf. Bisher hat sich das Verfassungsgericht noch immer auf die Seite der Mainstream-Politik und der Mainstream-Sender gestellt. Das war auch diesmal nicht anders zu erwarten."
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Ein Bild aus Zeiten, in denen man noch nachweislich ein Rundfunkgerät bereithalten musste, um zahlungspflichtig gegenüber der GEZ zu sein.Foto: iSrock
Von 20. Juli 2018

Drei Viertel dessen, was Tagesschau und Heute senden, sei Regierungspropaganda, der Rest Schrott, schrieb Henryk M. Broder schon vor drei Jahren in Das ist ja irre!: Mein deutsches Tagebuch. Nun könnte man meinen, das sei ja nicht weiter schlimm. Man kann sich heutzutage ja auch anders informieren. Was aber, wenn just die öffentlich-rechtlichen Sender zusammen mit den großen Verlagshäusern noch immer die Meinungsbildung der Masse dominieren und sich zugleich sogar von denen finanzieren lassen, gegen die sie ihre Propaganda betreiben? Wäre das nicht pervers? Das Bundesverfassungsgericht sieht das ganz anders.

Millionen Bürger müssen die Propaganda gegen sich auch noch selber bezahlen

17,50 Euro „Rundfunkgebühr“ zahlen Privatleute jeden Monat, 210 Euro im Jahr. In zehn Jahren 2.100 Euro. Und das für jede Wohnung, egal ob das, was davon finanziert wird, genutzt wird oder nicht. Aber wofür ist das Ganze überhaupt? Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. 8 Milliarden Euro kommen so Jahr für Jahr zusammen. Um 8 Milliarden Euro werden die Bundesbürger jedes Jahr zwangsenteignet, um öffentlich-rechtliche Rundfunksender zu finanzieren. Und wer bekommt diese 8 Milliarden?

Zu über 73 Prozent geht das Geld an die ARD mit all ihren Sendern (WDR, SWR, NDR, BR, MDR, HR, rbb, SR, Radio Bremen), zu 24 Prozent an das ZDF und gut 2,5 Prozent kassiert das Deutschlandradio. Insgesamt werden 22 Fernseh-, 67 Radiosender und eine Vielzahl von Online-Plattformen mit insgesamt mehr als 25.000 festen Mitarbeitern davon finanziert. Und was senden ARD, ZDF und Deutschlandradio? Berichten diese neutral? Berichten sie offen und ehrlich? Berichten sie fair und wahrheitsgetreu? Ober betreiben sie zumindest zum Teil, vielleicht sogar zum großen Teil regierungstreue Propaganda, genauer: CDU/CSU-, SPD-, FDP-, SED/DIE LINKE- und vor allem Grünen-Agitation?

„Aber das würde ja bedeuten, dass alle Bürger diese völlig einseitige Propaganda, die sich teilweise sogar explizit und intensiv gegen sie selbst richtet, sogar noch bezahlen müssten? Das wäre ja total pervers!“, denken jetzt wohl Millionen Menschen, wenn nicht zig Millionen. Und die Antwort lautet: „Ja, genau so ist es.“ Und diejenigen, die die ARD, ZDF und Deutschlandradio unter dem Vorwand Kultur, Informations- und Bildungsauftrag derart mit Geld vollpumpen – über 8 Milliarden Euro jedes Jahr! – erwarten dafür natürlich, dass die Berichterstattung so erfolgt, wie es ihnen zumindest nicht ungenehm ist – ist doch klar.

Rundfunkräte und neue Rundfunkgebühr

Und nun raten Sie, wer in den Rundfunkräten mit drin sitzt, dem höchsten, mit der Programmkontrolle beauftragte Aufsichtsgremium. Im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) sitzen zum Beispiel Dr. Lorenz Wolf als Vorsitzender (Katholische Kirche), sieben CSU-Politiker, u.a. Thomas Kreuzer, drei SPD-Politiker, darunter Natascha Kohnen, die SPD-Spitzenkandidatin bei der bayerischen Landtagswahl, eine Grünen-Politikerin usw. Im ZDF-Fernsehrat sitzen unter anderem die Bundesministerin Katarina Barley (SPD), mehrere ehemalige Ministerpräsidenten, Bundesminister, etliche Staatsminister und Staatssekretäre.

Nun empfinden immer mehr Bürger diese Art der „Berichterstattung“ und der Finanzierung dieser als unerträglich. Und so gab es vermehrt Klagen gegen diese Art der Zwangsfinanzierung, die sich zudem auch noch zum Teil gegen die Bürger selbst, gegen Demokratie, gegen Meinungsfreiheit, gegen jegliche nationale Interessenvertretung richtet, und das Bundesverfassungsgericht hatte zu entscheiden, ob die Zwangsfinanzierung so verfassungsgemäß ist.

Die alte Rundfunkgebühr (bis zum 31.12.2013) hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen. Also entschied man, dass ab dem 01.01.2013 (neue Rundfunkgebühr) jeder Haushalt pauschal einen Beitrag entrichtet, unabhängig davon ob überhaupt auch nur entsprechende Geräte in der Wohnung vorhanden sind, geschweige denn, ob diese genutzt werden und ob mit ihnen öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert wird.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben aus einer ‚Flut von Klagen‘ gegen die sogenannte „Rundfunkgebühr“ vier exemplarische Verfahren verhandelt und nun in allen vier ein Urteil verkündet, heißt es. Dabei bemängeln sie lediglich die bisherige Regelung, dass Singles mit zwei Wohnungen zweimal Rundfunkbeitrag zahlen mussten, obwohl sie jeweils nur an einem Ort Medien konsumieren können.

In den grundlegenden Fragen bescheinigt das Gericht der öffentlich-rechtlichen Zwangssteuer aber Verfassungskonformität.

Entscheidend für ihr Urteil sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte in Karlsruhe Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof, der Bruder von Paul Kirchhof, der dieses Beitragsmodell erarbeitet hatte. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spiele keine Rolle.

Kommentar der AfD zum Bundesverfassungsgerichtsurteil

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Andreas Kalbitz:

„Niemand hatte wirklich geglaubt, dass die Verfassungsrichter ein anderes Urteil fällen würden. Nicht zum ersten Mal begehren die Bürger unseres Landes gegen öffentlich-rechtliche Meinungsmache und die Zwangsgebühren-Finanzierung von ARD und ZDF auf. Bisher hat sich das Verfassungsgericht noch immer auf die Seite der Mainstream-Politik und der Mainstream-Sender gestellt. Das war auch diesmal nicht anders zu erwarten. Aber die Bürger müssen wissen: Diese Urteile zementieren eben nicht auf Dauer den Fortbestand von ARD und ZDF. Denn die Rundfunkstaatsverträge, die die Basis für die Medienmacht der Öffentlich-Rechtlichen bilden, sind Ländersache. Jedes Bundesland schließt die Verträge mit der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. Und genau so kann jedes Land sie auch wieder kündigen und damit das gesamte System der staatstragenden Medien deutschlandweit ins Wanken bringen.“

Parteiische Berichterstattung und Unzufriedenheit der deutschen Bürger mit diesem Urteil

Wie sehr insbesondere die ARD-Tagesschau parteiisch berichtet, zeigt eine Studie der AfD in Hamburg. Sie hat erfasst, wie oft in der Zeit von der Bundestagswahl 2017 bis Ende Juni 2018 welche Oppositionspartei wie oft zur Wort gekommen ist: Am häufigsten durften sich die Grünen (154 Statements) äußern, am seltensten die AfD (88 Statements).

Und wie bewerten nun die Bundesbürger die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Zwangsenteignungen zur Altparteienpropaganda angeblich verfassungskonform sei? Civey führt dazu aktuell eine Umfrage durch. Über 11.000 Personen haben bereits Stellung bezogen. Hier der aktuelle Stand (20.7. 10:30 Uhr):

BuVerfGer-Urteil-Civey

Die Mehrheit der Bevölkerung scheint dieses Urteil also durchaus negativ zu bewerten. Die AfD ist übrigens auch in dieser Frage die einzig echte Oppositionspartei. Alle anderen wollen diese Art der Zwangsfinanzierung von Staats-, genauer von Altparteien-Propaganda nicht abschaffen, sondern genau so weiterführen.

Im Original erschienen bei Jürgen Fritz.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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