AfD über „Mobbing-Handbuch“ von Ver.di – Gewerkschaft gibt Stellungnahme ab

Die AfD hat sich in einer Pressemitteilung gegen das Mobbing-Handbuch für den „Umgang mit AfD-Mitgliedern in Betrieben und Verwaltung“ der Ver.di Niedersachsens ausgesprochen. Auch Ver.di hat inzwischen eine Stellungnahme abgegeben.
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Alternative für Deutschland (AfD)Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times27. März 2017

Die AfD hat sich in einer Pressemitteilung gegen das  Mobbing-Handbuch für den „Umgang mit AfD-Mitgliedern in Betrieben und Verwaltung“ der Ver.di Niedersachsens ausgesprochen. Wir berichteten bereits über die „Handlingshilfe“.

AfD Landessprecher Ralf Özkara sagt: „Die Gewalt gegen AfD-Mitglieder durch Linksextreme hat erschreckende Ausmaße angenommen und eine öffentliche Debatte darüber findet nicht statt. Sachbeschädigung und Schmiererei gehören mittlerweile zum Alltag. Bei Farbe und Parolen bleibt es indes nicht immer. Auch Morddrohungen sind für AfD-Politiker nichts Ungewöhnliches. Neu ist hingegen, dass Gewerkschaften versuchen, die Existenzgrundlage von Menschen mit dem falschen Parteibuch zu vernichten“.

So empfiehlt Verdi als mögliche Maßnahmen u.a. „Isolierung der Person(en) im Betrieb“, „Outing in betrieblicher/außerbetrieblicher Öffentlichkeit (Achtung: Aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden)“ und das Anschwärzen beim Arbeitgeber („Viele Arbeitgeber wollen keine betrieblichen Konflikte und sind bereit zu helfen“).

AfD Landessprecher Dr. Marc Jongen stellt fest: „Hier wird ganz offen versucht, ein Klima der Angst zu erzeugen. Eine Gewerkschaft sollte die Interessen von Arbeitnehmern vertreten und keine Anleitungen zum innerbetrieblichen Gesinnungsterror publizieren. Das ist eine Pervertierung ihres gesellschaftlichen Auftrags und eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt.“

Es wird sogar das Vorgehen gegen AfDler „auf Basis gesetzlicher Regelungen (Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht)“ angeraten – heißt: Sinn und Zweck dieses Leitfadens ist es, AfD-Mitglieder in ihrer beruflichen Existenz zu zerstören.

„Die AfD wird sich diesem Druck und dieser Hetze nicht beugen und sich gegebenenfalls auch mit juristischen Mitteln gegen solche Stasi-Methoden zu wehren wissen“, stellen Jongen und Özkara abschließend fest.

Stellungnahme von Ver.di

Auch Ver.di hat inzwischen auf seiner Homepage mit einer Stellungsnahme auf die Vorwürfe gegen das Handbuch reagiert. Sie schreiben: „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt sich – gerade im Bundestagswahljahr 2017 – mit allen politischen Parteien auseinander.

Während es insbesondere mit den im Bundestag vertretenen Parteien eine Reihe von Gemeinsamkeiten gäbe, seien deutliche Unterschiede zwischen ver.di und der Grundorientierung der AfD erkennbar.

Die Positionen der AfD und Äußerungen ihrer Führungsspitze richteten sich immer wieder gegen die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Erwerbslosen, Rentnerinnen und Rentnern – ganz gleich ob es um die Anhebung des Rentenalters gehe, die Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Absage an eine Erbschafts- und Vermögensbesteuerung oder um oftmals fremdenfeindliche Positionen im Umgang mit Zugewanderten und Flüchtlingen.

ver.di nehme die politische Auseinandersetzung mit der AfD an, weil es notwendig sei, die freiheitliche, vielfältige, gleichberechtigte und offene demokratische Gesellschaft zu erhalten. „Mitglieder wegen ihrer politischen Haltung auszuschnüffeln, entspricht dabei nicht dem Selbstverständnis von ver.di und kann und wird für die Organisation niemals handlungsleitend sein“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Und: „Eine solche Methode werde in ver.di nicht toleriert.“

ver.di erfasse keine Parteimitgliedschaft von Mitgliedern. In den Fällen, in denen sich ver.di-Mitglieder aktiv und offen für die AfD oder andere rechtspopulistische Parteien und Organisationen engagierten, setze ver.di  auf die inhaltliche Auseinandersetzung.

Bsirske machte zugleich deutlich, dass neonazistische Positionen in ver.di keinen Platz hätten. Soweit solche Positionen nachweisbar bezogen würden, verstieße dies gegen die Grundwerte der Organisation und könne zum Ausschlussverfahren aus ver.di führen.

Seit ver.di-Gründung im Jahre 2001 waren bisher aus diesem Grund insgesamt zwei Ausschlussverfahren notwendig.“ (mcd)



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