AfD sucht letzte Chance zur Verhinderung der Sondersitzung – und wendet sich an Linke

Nach dem Scheitern der Eilanträge gegen die Einberufung des alten Bundestages will die AfD-Fraktion noch einen voraussichtlich letzten Anlauf unternehmen, um die letzte Sondersitzung zu verhindern. Dafür hat der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag, Stephan Brandner, sich an die Linksfraktion gewandt.
Wie die AfD hatte auch diese eine Organklage gegen die Einberufung des alten Bundestages eingebracht. Daneben gab es noch weitere Eilanträge. Vier davon hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits zurückgewiesen. Anhängig sind noch drei Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger.
Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge von AfD und Linken ab
Die Erfolgsaussichten der noch offenen Verfahren sind nach den am Freitag, 14.3., verkündeten Entscheidungen gering. Wie die Karlsruher Richter bekräftigten, endet die Wahlperiode des alten Bundestages mit der Konstituierung des neuen. Diese muss spätestens bis zum 25. März stattfinden.
Bis dahin sei der alte Bundestag jedoch „in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt“. Dies umfasse auch Grundgesetzänderungen. Auf Bedenken von Verfassungsrechtlern, zu weitreichende Bindungen des neuen Bundestages durch das alte Parlament würden dessen Haushaltshoheit einschränken, ging das Bundesverfassungsgericht nicht ein.
Die Entscheidung erfolgte im Eilverfahren. Dies hatten unter anderem die AfD und die Linke angestrebt, um unumkehrbare Zustände zu verhindern, bevor die Karlsruher Richter in der Hauptsache entscheiden. Dort wird die Reichweite der Haushaltshoheit eines aufgelösten Bundestages möglicherweise ein Thema sein. Die geplante Grundgesetzänderung, die Union, SPD und Grüne anstreben, dürfte dann jedoch bereits beschlossen sein. Eine Entscheidung aus Karlsruhe würde dann nur künftige Gesetzgeber binden.
Dritter Absatz in Art. 39 GG könnte Sondersitzung noch verhindern
Die Karlsruher Richter stützten sich auf Artikel 39 Grundgesetz. Aus diesem ergebe sich auch, dass allein der neue Bundestag entscheide, wann der Zusammentritt erfolge – solange, bis der spätestmögliche Zeitpunkt eingetreten ist und er zusammentreten muss. Dies ist der dreißigste Tag nach der Wahl. Bis zur Konstituierung des neuen Bundestages bleibe der alte beschlussfähig.
Absatz 3 des Artikels bestimmt, dass der Bundestag den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen selbst bestimme. Der Präsident kann diesen auch vor dem dreißigsten Tag nach der Wahl einberufen. Verlangt ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler dies, ist er dazu sogar verpflichtet.
Die AfD und die Linkspartei verfügen gemeinsam im neuen Bundestag über mehr als ein Drittel der Sitze. Ohne Stimmen aus ihren Reihen wäre eine Grundgesetzänderung nicht möglich. Erzwingen ihre Abgeordneten auf der Grundlage des Artikels 39 Absatz 3 GG die Einberufung des neuen Bundestages, könnte dies die geplante Beschlussfassung im alten Bundestag vereiteln. Dieser soll am 18.3. noch einmal zusammentreten.
Am Samstag erklärte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann, dass er Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) in einem Brief zur sofortigen Einberufung des neu gewählten Parlaments aufgefordert habe. Mit der sofortigen Einberufung des neuen Bundestages müsse dem Wählerwillen Geltung verschafft werden, so Baumann.
AfD-Fraktion wirft Union, SPD und Grünen „Taschenspielertrick“ vor
Brandner appellierte in einer Erklärung an die Abgeordneten der Linken. Trotz aller politischen Unterschiede sollten diese helfen, „dem Wählerwillen, der bei der Bundestagswahl zum Ausdruck gekommen ist, Geltung zu verschaffen“. Auf diese Weise könne man gemeinsam „den politischen Taschenspielertrick von Union, SPD und Grünen verhindern und Schaden von unserer Demokratie abwehren“.
Die Linke müsse, so Brandner, diesbezüglich „Farbe bekennen“. Eine Verweigerung mache sie zum „Helfershelfer der undemokratischen Umtriebe der Anderen“. Ein gemeinsames Vorgehen würde hingegen „das Wohl der Bürger und den demokratischen Parlamentarismus“ an die erste Stelle setzen.
Die Co-Parteisprecherin der Linken, Ines Schwerdtner, kritisierte die Grünen für deren Bereitschaft, den Vorstoß von Union und SPD zur Grundgesetzänderung mitzutragen. In sozialen Medien äußerte sie:
„Mit ihrer Zustimmung zum Finanzpaket haben die Grünen die historische Chance zu einer grundlegenden Reformierung der Schuldenbremse verspielt.“
Linke lehnt Zusammenarbeit ab
Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnt Schwerdtner jedoch weiterhin ab. „Man hebelt ein demokratisch fragwürdiges Verfahren nicht aus, indem man mit den Feinden der Demokratie zusammenarbeitet“, sagte die Linken-Chefin am Freitagabend zu „T-Online“. „Die Linke steht fest zu dem Grundsatz, niemals mit Faschisten zusammenzuarbeiten.“
Die Partei hatte sich schon im Vorfeld klar gegen jegliche Zusammenarbeit mit der AfD positioniert. Es sind auch keine dokumentierten Fälle bekannt, in denen die Linksfraktion, die Gruppe der Linken oder einzelne Abgeordnete Anträgen der AfD zugestimmt haben.
Im Bundestag hatte die kommissarische Co-Vorsitzende Heidi Reichinnek CDU-Chef Friedrich Merz scharf dafür kritisiert, dass dieser drei Anträge zur Asylpolitik gestellt hatte. Dabei hatte er Mehrheiten in Kauf genommen, die nur aufgrund von Stimmen aus der AfD zustande kommen konnten. In einem der drei Fälle war es zu einer solchen auch gekommen. Die Linke, die noch wenige Wochen zuvor deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde gelegen hatte, schaffte ein deutliches Plus auf den letzten Metern.
(mit Material von afp)
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