AfD-Stimmen für die Grünen gezählt: Wahlhelfer wollte nicht hinnehmen, „dass die AfD so starken Zuspruch hat“
Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachts des Wahlbetrugs bei der Kommunalwahl in Brandenburg am 26. Mai Ermittlungen eingeleitet. Auslöser sind Aussagen des jungen Wahlhelfers Marius Langes (Pseudonym) dem „Tagesspiegel“ gegenüber.
In einem Gespräch bekannte Langes sich in einem Wahllokal im Landkreis Oder-Spree Stimmen für die AfD bei der Auszählung bewusst den Grünen zugeteilt zu haben. Als Ausgangspunkt für sein Handeln gibt der junge Mann seine politische Überzeugung an.
Sein Herz würde „links schlagen“. Deshalb habe er nicht hinnehmen wollen, dass die AfD so starken Zuspruch durch die Wähler erfahre. Der Zeitung erklärte der Wahlhelfer, dass er aus einem spontanen Impuls heraus gehandelt habe.
„Es war mein erster Betrug“
Langes hatte bereits mehrere Einsätze als Wahlhelfer. Doch betrogen hätte er zuvor nie, gab er an. Zu fünft sei man am 26. Mai im Wahllokal bei der der Auszählung gewesen. Keiner hätte ihn kontrolliert. Dann hätte er einfach ein paar blaue Stimmen grün gemacht, also Stimmzettel für die AfD als Kreuze für die Grünen gezählt.
Einer aus der Fünfergruppe habe die Urnenwahlzettel entfaltet und vorgelesen, welcher Kandidat wie viele der insgesamt drei zu vergebenen Stimmen erhalten hatte. Die anderen Wahlhelfer hatten die Listen der zur Wahl stehenden Parteien vor sich.
„Ich hatte die Listen der Grünen, der AfD und noch einer kleinen regionalen Partei“, berichtet der junge Mann. „Wenn einer der AfD-Kandidaten mehrere Stimmen erhalten hat, habe ich einfach nur eine Ziffer, die restlichen bei einem Kandidaten der Grünen abgestrichen.“
„Wie viele Stimmen ich gefälscht habe, weiß ich nicht mehr“
Wie viele Stimmen er gefälscht hat, kann er nicht genau sagen, aber mindestens 50 könnten es gewesen sein, berichtet Langes. Bei der Kommunalwahl im Mai 2019 kam die AfD in Brandenburg auf 15,9 Prozent der Stimmen.
Wahlfälschung ist eine Straftat und wird nach Paragraph 107a des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe oder in besonderen Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.
Die Wahrscheinlichkeit, bei Manipulationen ertappt zu werden, sei relativ gering, sagte der CDU-Politiker Sascha Gehm, Kreiswahlleiter im Brandenburger Landkreis Oder-Spree dem „Tagesspiegel“. „Allerdings müssten auch hier die Verbrecher immer Glück haben, die Polizei nur einmal.“ Er sagt auch, dass mit solchen Aktionen sehr wenig bewegt werden könnte, was den Wahlausgang betrifft. Deshalb könne er den Sinn der Aktion nicht nachvollziehen. „Diesen Aufwand zu betreiben bei der Entdeckungswahrscheinlichkeit ist irrational,“ betont Gehm.
Sicherheitslücken wurden in Kauf genommen
Die Sicherheitslücken bei dem Kommunalwahlsystem (z. B. kein Vieraugenprinzip) hätte man „bei dem System in Kauf genommen,“ so Gehm weiter. Bei der Landtags- und Bundestagswahl sei das System aber ein anderes.
Aufgrund der längeren Auszählungszeit (doppelte Liste) oder dem höheren Personalaufwand (doppelter Wahlvorstand), die dann nötig wären, verzichtete man auf das „Vieraugenprinzip“, erklärte er.
Grundsätzlich finden Wahlen öffentlich statt. Gesetzlich verankert ist daher auch die Möglichkeit zur Wahlbeobachtung. Jeder Bürger kann sich während der Wahl im Wahllokal aufhalten und der anschließenden Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses beiwohnen. Dies können auch Personen, die selbst nicht stimmberechtigt sind. Auch sie haben Zutritt zum Wahllokal. Unklar ist aktuell, ob es neben diesem Fall zu weiteren Manipulationen bei der Auszählung am 26. Mai gekommen ist.
„Ich würde es wieder tun – auch, weil es so einfach war“
Marius Langes erklärte gegenüber dem „Tagesspiegel“: ihm sei bewusst gewesen, dass er sich mit der Wahlfälschung strafbar mache, aber er würde es wieder tun. „Auch, weil es so einfach war“, so Langes.
Daher will er auch, dass über seinen Fall berichtet wird. Denn er befürchtet, wenn der Betrug in die eine Richtung so einfach funktioniere, dann auch in die andere. (er)
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