Bundestag handelt „politisch motiviert”: AfD reicht Klage gegen Strafbescheide wegen Wahlkampfhilfen ein

Die AfD geht wie von ihr angekündigt gerichtlich gegen die von der Bundestagsverwaltung verhängten Strafen wegen dubioser Wahlkampfhilfen vor. Am Donnerstag reichte die Partei Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein.
Titelbild
AfD-Plakat im Bundestag.Foto: STEFFI LOOS/AFP/Getty Images
Epoch Times16. Mai 2019

Die AfD geht gerichtlich gegen die von der Bundestagsverwaltung verhängten Strafen wegen dubioser Wahlkampfhilfen vor. Die Partei reichte am Donnerstag Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die Bundestagsverwaltung hatte die AfD vor einem Monat zu Strafzahlungen von insgesamt 402.900 Euro aufgefordert. Die AfD begründete ihre Klage damit, dass die „Sachleistungen der Goal AG keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes“ gewesen seien.

In den beiden von der Bundestagsverwaltung beanstandeten Fällen ging es um Wahlkampfunterstützung der Schweizer Werbeagentur Goal AG in Höhe von 89.800 Euro für Parteichef Jörg Meuthen und 44.500 Euro für den AfD-Europakandidaten Guido Reil.

Die Zuwendungen hätten von der AfD nicht angenommen werden dürfen, „da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren“, hatte die Bundestagsverwaltung argumentiert. „Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Parteiengesetz“ entstehe gegen die AfD ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeiträge.

Die AfD erklärte am Donnerstag:

Die Bundestagsverwaltung ist der schlüssigen Argumentation der beiden durch die AfD eingereichten Stellungnahmen nicht gefolgt.“

Die Partei warf der Bundestagsverwaltung vor, sie handele „offensichtlich vor der Europawahl politisch motiviert“.

Meuthen erhielt die Wahlkampfhilfen der Goal AG bei seiner Kandidatur für die Landtagswahl in Baden-Württemberg im Jahr 2016. Die Schweizer Werbeagentur unterstützte ihn mit Inseraten, Flyern, Plakaten und bei seiner Website. Zehn Geldgeber gaben der Goal AG laut Meuthen dafür Beträge zwischen 6000 und 9700 Euro. AfD-Bundesvorstandsmitglied Reil hatte 2017 im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf eine ähnliche Unterstützung von der Goal AG erhalten.

Ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts sagte zum weiteren Verfahren, die Klage werde nun dem Bundestag zur Stellungnahme zugestellt. Danach könne die Klägerin Stellung nehmen. Sollte es keine Einigung im Vorfeld geben, werde ein Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt. Zum zeitlichen Ablauf äußerte sich der Sprecher nicht.

Neben den beiden Fällen, in denen vor einem Monat die Bescheide der Bundestagsverwaltung erfolgten, steht auch AfD-Fraktionschefin Alice Weidel wegen zweifelhafter Spenden aus der Schweiz unter Druck.

Über die Züricher Pharmafirma PWS flossen vor der Bundestagswahl 2017 rund 130.000 Euro auf das Konto des AfD-Kreisverbands Bodenseekreis, dem Weidel angehört. Als Verwendungszweck war „Wahlkampfspende Alice Weidel“ angegeben. Das Geld wurde zurückgezahlt, allerdings erst Monate später. Die AfD übermittelte der Bundestagsverwaltung vor einiger Zeit die Namen von 14 Spendern, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. In dem Fall ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Konstanz. (afp)



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