AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung zieht vor Bundesverfassungsgericht
Anwalt Vosgerau kündigte einen juristischen „Doppelschlag“ an: Neben der Verfassungsbeschwerde der Desiderius-Erasmus-Stiftung werde die AfD in zwei Wochen eine sogenannte Organstreitklage in Karlsruhe einreichen. Diese richte sich gegen den Bundestag, den Haushaltsausschuss, die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium, aus dessen Etat die Stiftungsförderung bezahlt wird.
Mit einer 60 Seiten umfassenden Antragsschrift legte der Rechtsanwalt des Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V., Dr. jur. Ulrich Vosgerau, am 25. März Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ein. Er wendet sich hiermit gegen die Willkür, mit der die Bundesorgane der Stiftung Fördermittel versagen.
Erika Steinbach, Vorsitzende der Stiftung, sagte dazu:
Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag haben sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gehalten. Beide haben sich zudem in einem völlig undurchsichtigen Verfahren bei der Vergabe der gigantischen, völlig unverantwortlichen Gesamtsumme von mehr als einer halben Milliarde Euro auf die Interpretation von privatrechtlichen, persönlich betroffenen Vereinen zurückgezogen.“
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung fordert eine Nachzahlung der Globalförderung von 480.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 sowie 900.000 Euro für 2019. Die Beträge umfassen im Wesentlichen die Weiterbildungskosten für ehrenamtliche tätige Stiftungsmitarbeiter.
Bislang wurden die Förderanträge von der Bundesregierung als auch von dem Deutschen Bundestag abgelehnt, ergänzt Erika Steinbach.
Die Stiftung ist nicht die Partei. Ein Gesetzentwurf der AfD endlich eine gesetzliche Regelung und damit auch eine deutliche Begrenzung der Mittel zu schaffen, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Deshalb müssen wir klagen,“ stellt sie auf Twitter klar.
Grundsätzlich wäre für einen solchen Antrag das Bundesinnenministerium zuständig gewesen. Doch das Ministerium hat sich, wie in der Presseerklärung der Stiftung vom 24. März mitgeteilt, „als für nicht zuständig erklärt und uns an den Haushaltsausschuss verwiesen.“
Mit Schreiben vom 23. Mai 2018 wurde auf die 1998 beschlossenen Grundsätze zur Förderung für politische Stiftungen hingewiesen, dass „als Kriterium einer dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmung eine wiederholte Vertretung, davon mindestens einmal in Fraktionsstärke, der der Stiftung nahestehenden Partei im Deutschen Bundestag anzusehen sei“.
Steinbach hat kein Verständnis für diesen „unverblümten“ Hinweis. In der Presseerklärung heißt es:
Ab 2014 war die AfD bei allen Wahlen erfolgreich. Heute ist sie im Europaparlament, dem Deutschen Bundestag und allen 16 Landtagen vertreten. Zumeist mit zweistelligem Wahlergebnis. Keine andere Partei hat in Deutschland als neue Partei jemals einen derart rasanten, weitreichenden und dauerhaften Aufstieg geschafft.“
Doch das reicht für die Förderanträge nicht aus.
Heimliche Hinterzimmertreffen als „Stiftungsgespräche“ ausgewiesen
Nach Angaben der Regierung hätten Verhandlungen im Rahmen der Haushaltberatung mit der Stiftung erfolgen müssen. Diese laufen, wie in der Verfassungsbeschwerde von Anwalts Vosgerau dargestellt, wie folgt ab:
Die Finanzierung der parteinahen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt funktioniert heute so: Vertreter aller staatlich geförderten Stiftungen treffen sich im Vorfeld der Entscheidung über ein neues Haushaltsgesetz nichtöffentlich und eigentlich heimlich zu sogenannten `Stiftungsgesprächen´.“
Dass ein solches Gespräch nicht zustande gekommen ist, läge nicht an der Stiftung. Der für die AfD zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Marcus Brühl, sei trotz hartnäckiger, mehrfacher Bemühungen um Teilhabe jedenfalls nicht zu den „direkten Verhandlungen“ mit „den“ Berichterstattern im Haushaltsausschuss eingeladen worden“, stellt der Anwalt der Stiftung in der Verfassungsbeschwerde fest.
Nun muss das Verfassungsgericht über den Antrag entscheiden. (afp/sua)
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