Gerichte: AfD-Nachwuchs bekommt Schweriner Rathaussaal für Veranstaltung
Die Stadtverwaltung Schwerin hatte am Dienstag der JA den Mietvertrag für den Saal gekündigt, weil sie nach eigenen Angaben bei dessen Abschluss nicht gewusst hatte, dass Kubitschek dort an diesem Wochenende auftreten soll.
Die JA focht die Kündigung vor dem Verwaltungsgericht an. Der vermietete Demmlersaal, in dem auch die Stadtvertretung regelmäßig tagt, sei von der Stadt schon mehrmals für politische Vorträge und Schulungsveranstaltungen vergeben worden, auch an die JA, erklärte dieses daraufhin. Deshalb könne der AfD-Nachwuchs die vom Grundgesetz gebotene Gleichbehandlung von der Stadt einfordern.
Auch dürfe die Stadt nicht kurzfristig die bisher geltenden Kriterien für die Vermietung des Saals als Forum der Meinungsbildung ändern, weil sie rechtsextremistische Äußerungen des Vortragsredners erwarte. In Bezug auf die Widmung kommunaler Einrichtungen habe die Stadt die Meinungsfreiheit laut Artikel fünf des Grundgesetzes zu beachten.
Eine Beschwerde der Stadt gegen die Entscheidung wies das Oberverwaltungsgericht am Freitag im Eilverfahren zurück. Sie habe nicht ausreichend dargelegt, „dass es bei der Veranstaltung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu Rechtsverstößen in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, etwa in Form von Äußerungsdelikten, komme werde“, hieß es unter anderem.
Die Stadt hatte in der Auseinandersetzung argumentiert, die Veranstaltung würde die Würde des Hauses beeinträchtigen und liege nicht im städtischen Interesse. Kubitschek ist Gründer des sogenannten Instituts für Staatspolitik in Schnellroda in Sachsen-Anhalt, das 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde. (afp)
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