AfD lehnt bundesweite „Notbremse“ ab – Weidel: „Halten Inzidenzwert für manipulierbar“

Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt die bundesweite "Notbremse" ab.
Epoch Times13. April 2021

„Wir halten das Gesetz für verfassungswidrig. Wir halten im Übrigen auch den Inzidenzwert für manipulierbar“, sagte die Vorsitzende der AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel am Dienstag in Berlin.

Durch die Ausweitung oder durch Einschränkungen der Tests lasse sich der Inzidenzwert hoch- wie runterfahren, weshalb er nicht das richtige Kriterium sei.

Und dementsprechend lehnen wir das alles ab, da verfassungswidrig“, fügte sie hinzu.

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Auch von ihrem Co-Vorsitzenden Alexander Gauland kam scharfe Kritik an dem geplanten Gesetz.

„Der ganze Irrsinn macht sich schon daran fest, dass die Aerosolforscher, wie es so schön heißt, jetzt sagen, wir sollen alle rausgehen und die Regierung sagt: Nein, wir sollen alle drinbleiben und nachts dürfen wir gar nicht mehr rausgehen“, sagte er. „Ich meine also, das nach einem Jahr Pandemie ist schon eine Zumutung, dass das auch noch im Gesetz steht. Es reicht.“

In Deutschland werden demnächst automatisch schärfere Corona-Schutzmaßnahmen wie eine nächtliche Ausgangssperre greifen, wenn die Zahl der Neuinfektionen einen Schwellenwert überschreitet. Die Bundesregierung brachte am Dienstag eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ auf den Weg.

Diese greift, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche zu verzeichnen sind.

Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist überfällig. Denn die Lage ist ernst“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) unterstrich, notwendig seien „Regelungen, die im ganzen Bundesgebiet überschaubar, nachvollziehbar für jeden einheitlich gelten“.

Mit der Regelung wird den Ländern Spielraum bei der Umsetzung von Corona-Maßnahmen genommen. Die bundeseinheitliche „Notbremse“ beinhaltet eine Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am Morgen. Private Zusammenkünfte werden wieder auf einen Haushalt plus eine weitere Person begrenzt.

Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird untersagt. Bisher werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen per Verordnung der Bundesländer umgesetzt, zum Teil sehr unterschiedlich.

Mehrere Bundesländer haben den Teil-Lockdown bereits bis zum 9. Mai verlängert, darunter am Dienstag auch Berlin. (reuters)



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