AfD-Gericht entzieht Abgeordnetem Helferich die Mitgliederrechte

Der AfD-Landesvorstand in Nordrhein-Westfalen erhebt schwere Vorwürfe gegen sein Mitglied Matthias Helferich. Das AfD-Schiedsgericht in Düsseldorf hat dem Politiker nun die Mitgliedsrechte entzogen.
Titelbild
Matthias Helferich (Archiv).Foto: via dts Nachrichtenagentur
Von 23. Juli 2024

Der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich ist einem Bericht zufolge aus der AfD ausgeschlossen worden. Ein AfD-Schiedsgericht in Düsseldorf habe dem Landesvorstand der Partei in Nordrhein-Westfalen im Verfahren gegen den 35-Jährigen recht gegeben, berichtete der „Stern“ am Samstag. Demnach hatte der Landesvorstand Ende Mai den Parteiausschluss beantragt.

Helferich, der sich 2017 in einem nicht öffentlichen Facebook-Chat als „das freundliche Gesicht des NS“ bezeichnet hatte, war 2021 in den Bundestag eingezogen.

In einer Stellungnahme in Form eines Videos auf Facebook bestritt er nicht, dass er sich in einem Chat als „freundliches Gesicht des NS“ bezeichnet hatte. Dieser Begriff sei jedoch lediglich eine Fremdzuschreibung von linken Bloggern gewesen, die er „persifliert“ habe, führt er in seinem Video aus.

Nach den Chat-Äußerungen sowie seiner Aussage, er sehe sich als „demokratischen Freisler“, geriet er unter Druck. Freisler war in der Zeit des Nationalsozialismus als Präsident des Volksgerichtshofs für über mehrere Tausend Todesurteile verantwortlich. Helferich hatte seine Äußerungen später als Persiflage zu relativieren versucht.

Landesschiedsgericht erhebt mehrere Vorwürfe

In seinem Beschluss wirft das AfD-Landesschiedsgericht Helferich dem „Stern“-Bericht zufolge unter anderem vor, auf Instagram den auf die damalige Flüchtlingspolitik gerichteten Slogan von der bereits verstorbenen Karin Ritter „Raus mit die Viecher“ mit dem Begriff „Remigration“ verknüpft zu haben.

Dieses Verhalten zeige „eine Einstellung einer extrem, die Menschenwürde verletzenden, Abqualifizierung von Migranten, die augenscheinlich mit Viechern gleichgesetzt werden“. Helferich habe damit „in schwerwiegender Weise gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland“ verstoßen.

In dem Beschluss geht es offenbar auch um Kontakte zu Altnazis. Zudem soll Helferich Parteikollegen bedroht haben.

Die „Welt“ zeigt ein Bildschirmfoto von dem angeblichen Beitrag, den der AfD-Politiker Matthias Helferich auf seinem Instagram-Konto veröffentlicht haben soll. Foto: Bildschirmfoto vom „Welt“-Artikel

Der 35-Jährige schaffe „Bedrohungsszenarien“ und habe wiederholt und gezielt „Fehltritte oder vermeintliche Fehltritte anderer Parteimitglieder“ platziert, heißt es weiter. Er habe dies getan, „um Druck auszuüben“, zitiert der „Stern“ aus dem Beschluss des Landesschiedsgerichts der AfD. Zudem habe Helferich eine ehemalige AfD-Abgeordnete wiederholt als Prostituierte bezeichnet. Demnach sei zumindest von einer strafbaren Formalbeleidigung auszugehen.

Das Schiedsgericht werfe Helferich in vier Fällen vor, „Parteimitglieder oder deren Mitarbeiter mit sachfremden Geschehnissen aus ihrer Vergangenheit unter Druck setzen zu wollen“, berichtet die „Welt“.

Helferich weist Vorwürfe zurück

In Bezug auf eine Herabwürdigung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund wirft das AfD-Landesschiedsgericht dem Politiker vor, er habe sich die „Ansicht von einer Ungleichwertigkeit von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, verbunden mit dem Ziel einer Abschiebung“, zu eigen gemacht.

Diese Ansicht sei von zwei Mitgliedern der Jungen Alternative (JA) in Nordrhein-Westfalen verbreitet worden, heißt es in dem „Welt“-Artikel weiter. Sie hätten gefordert, zwei AfD-Beitrittskandidaten jesidischer und türkischer Herkunft abzuschieben, obwohl sie in Deutschland geboren sind und damit die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Helferich hatte sich nach der Einleitung von Parteiausschlussverfahren gegen die beiden JA-Mitglieder mit ihnen solidarisiert.

Dem „Stern“-Bericht zufolge wies Helferich laut dem Beschluss des Schiedsgerichts in Düsseldorf alle Vorwürfe zurück und wies darauf hin, dass es verboten sei, die innerparteiliche Meinungsbildung einzuschränken. Er kann nun beim Bundesschiedsgericht der AfD in Stuttgart einen Antrag auf Überprüfung seines Parteiausschlusses stellen.

(Mit Material der Nachrichtenagentur afp)



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