AfD geht gegen Verfassungsschutz-Urteil in Berufung
Die AfD will gegen das Verfassungsschutz-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Berufung einlegen. Dies habe der Bundesvorstand der Partei beschlossen, berichtet die „Welt“. Das Kölner Gericht hatte am 8. März entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und demnach die gesamte Partei beobachten darf.
Da den Beteiligten das schriftliche Urteil am 3. Mai zugegangen war, muss eine Berufung bis zum 3. Juni eingelegt werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Innerhalb eines weiteren Monats muss die Berufung begründet werden.
„Auch die schriftliche Urteilsbegründung hat unserer Ansicht nach gleich mehrfach gezeigt, dass die Argumentation der Richter nicht nachvollziehbar ist“, sagte ein Parteisprecher der Zeitung. Die Einstufung als Verdachtsfall sei „in jeder Hinsicht ungerechtfertigt“, weshalb sich die AfD „mit allen Mitteln“ dagegen wehren werde. „Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächsthöhere Instanz in dieser Hinsicht recht geben wird“, so der Sprecher weiter. „Betroffen und geschädigt ist durch das Kölner Fehlurteil mit der AfD eine Partei, die in jeder Hinsicht fest in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wurzelt.“
Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass es in der AfD „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gebe. (dts/mf)
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