AfD-Fraktion sorgt für Abbruch der Bundestags-Sitzung
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist in der Nacht zum Freitag im Bundestag vorerst gescheitert. Grund war die fehlende Beschlussfähigkeit des nur noch dünn besetzen Parlaments. Gegen die Vorlage hatte die Ukraine zuvor Einwände erhoben und eine Verletzung internationaler Vereinbarungen geltend gemacht.
Vor der Abstimmung über den Gesetzentwurf hatte Bundestags-Angaben zufolge die AfD-Fraktion gegen 01.45 Uhr die Beschlussfähigkeit des Parlaments angezweifelt. Als Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) die Auffassung vertrat, die Beschlussfähigkeit sei gegeben, beantragte die AfD-Fraktion eine namentliche Abstimmung, an der sich daraufhin nur 133 Abgeordnete beteiligten. Für die Beschlussfähigkeit wären 355 Stimmen erforderlich gewesen. Die Sitzung wurde daraufhin abgebrochen, weitere noch geplante Tagesordnungspunkte konnten nicht mehr aufgerufen werden.
Die ukrainische Regierung hatte sich in einer im Online-Dienst Facebook veröffentlichten Stellungnahme zuvor dagegen gewandt, die umstrittene Ostsee-Pipeline Nord Stream II von der EU-Gasrichtlinie auszunehmen. Sie warnte vor weitreichenden Folgen für die Energiesicherheit in Europa. Die Ukraine befürchtet, dass sie durch die neue Pipeline vom Gastransfer zwischen Russland und anderen europäischen Staaten abgeschnitten wird.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht den Bundestagsangaben zufolge vor, die Definition von Verbindungsleitungen im Gasbereich zu ändern. Ziel ist es, die Vorschriften des Erdgasbinnenmarktes auch auf die Leitungen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Nicht-EU-Staat auszuweiten. Die Bundesregierung begründet die Neuregelung demnach damit, es würden mit ihr Vorgaben der EU umgesetzt. (afp)
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