AfD fordert Suspendierung von Bundeswehr-General wegen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot
Der verteidigungspolitische Sprecher Rüdiger Lucassen (AfD) hat im Namen seiner Fraktion Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) aufgefordert, den Kommandeur des Zentrums Innere Führung (ZInFü), Generalmajor Reinhardt Zudrop, wegen Verstoßes gegen des Neutralitätsgebot zu suspendieren.
Hintergrund ist eine Rede Zudrops vom 24. Juni am Zentrum Innere Führung in Koblenz, in der er Stammpersonal und alle Lehrgangsteilnehmer antreten ließ und „vor versammelter Mannschaft“ erklärte, dass die AfD keine „von Soldaten wählbare Partei“ sei, da es in ihren Reihen Rechtsextremisten gebe.
AfD sieht einen Verstoß des Generals gegen das Soldatengesetz
Die AfD-Fraktion sieht in dem Verhalten Zudrops einen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und das Soldatengesetz. In Paragraf 15 Abs. 1 Soldatengesetz heißt es: „Im Dienst darf sich der Soldat nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. (…)“
Zudem soll er seine Stellung als Kommandeur im Generalsrang dazu missbraucht haben, seine Untergebenen im Vorfeld anstehender Wahlen vorsätzlich in ihrer politischen Meinungsbildung zu beeinflussen. Dabei bezieht sich die AfD und ihr verteidigungspolitischer Sprecher Lucassen auf den § 15 Absatz 4 des Soldatengesetzes.
Hier heißt es:
Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.“
Rede Zudrops führte zur Eingabe beim Wehrbeauftragten
Die Rede von General Zudrop führte zu einer Eingabe beim Wehrbeauftragten, die auch an Lucassen weitergeleitet wurde. Der AfD-Politiker Lucassen, selbst Oberst a.D., richtete daraufhin ein Schreiben an die Verteidigungsministerin und den Wehrbeauftragten.
Darf ein General der #Bundeswehr die #AfD kritisieren? Der Abgeordnete @MdB_Lucassen
kritisiert in einem Brief an @akk
Aussagen eines Generals.https://t.co/fmPObLCOPT pic.twitter.com/kd1Ba44Fnt— Funke Zentralredaktion (@FunkeBerlin) 15. August 2019
Lucassen schreibt hier, dass „ein General, der seine Kommandogewalt zum Zwecke der parteipolitischen Auseinandersetzung missbraucht, als militärischer Vorgesetzter in jedem Fall fehl am Platze ist“.
Daher fordert Lucassen die Verteidigungsministerin auf, unverzüglich disziplinäre Maßnahmen gegenüber Zudrop einzuleiten. Sollte sich der Vorwurf des Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht bestätigen, sei ihm das Kommando zu entheben.
Die AfD erwägt darüber hinaus, weitere rechtliche Schritte gegen den Generalmajor einzuleiten.
Bundeswehrzentrum soll „Staatsbürger in Uniform“ erlebbar machen
Das Zentrum Innere Führung (ZInFü) leistet nach eigenen Angaben einen wesentlichen Beitrag dazu, das Leitbild vom „Staatsbürger in Uniform“ innerhalb der Bundeswehr erlebbar und außerhalb sichtbar zu machen.
Das Zentrum ist die zentrale Ausbildungseinrichtung für die Führungsphilosophie der Bundeswehr und das soldatische Berufsbild. Es dient im Auftrag des Generalinspekteurs der Bundeswehr (GenInspBw) der Fortentwicklung der Führungskonzeption der Bundeswehr, der Inneren Führung, und vertritt diese auch nach außen.
Im Zentrum Innere Führung werden militärische und zivile Führungskräfte aus der Wirtschaft einsatzorientiert in den Bereichen Menschenführung, Politische Bildung, Recht und soldatische Ordnung ausgebildet. Gleichzeitig ist das Zentrum Innere Führung die zentrale Ausbildungseinrichtung für die Rechtspflege der Bundeswehr. (er)
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