AfD fordert endlich konsequentere Trennung von Kirche und Staat – Kirche soll keine staatlich geförderte Lobby sein
Die AfD fordert in ihrem Wahlprogramm für Bayern die konsequente Beendigung der Staatsleistungen an die beiden großen Konfessionen der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche. Es geht hierbei nicht um die Leistungen an konfessionelle Krankenhäuser, Kindergärten oder ähnliche, bei denen die Kirchen als Träger in Erscheinung treten. Hier arbeiten sie wie es auch der Arbeiter-Samariter-Bund, das Rote Kreuz oder ähnliche Verbände und Vereine tun.
Gesetzgebungsauftrag seit fast hundert Jahren unerfüllt
Es geht darum, dass Bayern, wie auch die anderen Bundesländer, schon seit Bestehen des Grundgesetzes mit seinem Artikel 140 der die Beziehungen des Staates zu religiösen Gemeinschaften regelt, seinen gesetzgeberischen Pflichten nicht nachgekommen ist. Das hat allerdings eine gewisse Tradition. Schon die deutschen Länder der Weimarer Republik++ kamen dem Gesetzgebungsauftrag, wie er in der deutschen Verfassung von 1919 im Artikel 138. Absatz 1, formuliert wurde nicht nach. Die Artikel 136 bis 141 der Verfassung von 1919 sind Bestandteil des Artikel 140 Grundgesetz.
Im besagten Absatz 1 wird bestimmt, das die Staatsleistungen an die Kirchen durch Landesgesetzgebung abzulösen sind. Nach damaligem Verständnis hieß das, dass die Länder Gesetze zu erlassen hatten, die die dauerhaften Staatsleistungen durch eine einmalige „Ablöse“ zu beenden hatten.
Der deutsche Steuerzahler bezahlt die Kirchenoberen
In unserer heutigen Rechtsordnung sind daraus Gesetze geworden, die den alten Zustand auf Länderebene praktisch fortgeschrieben haben ohne ihn abzulösen. Das führt dazu, dass etwa 10 Prozent des deutschen Kirchenbudgets beider Konfessionen, die in Aufwendungen für die Ausbildung der Geistlichen, die Besoldung insbesondere der oberen Kirchenhierarchie oder Bereitstellung von Wohnraum für dieselben fließt, durch alle deutschen Steuerzahler bezahlt wird.
In Anbetracht der Tatsache, dass inzwischen über 35 Prozent der deutschen Bevölkerung keiner Konfession mehr angehört oder einer gänzlich anderen Glaubensgemeinschaft, ist dieser Zustand mindestens fragwürdig. Der ganze „Anspruch“ auf Staatsleistungen entstand im Verlauf der Enteignungen von Kircheneigentum, hauptsächlich im 19. Jahrhundert. Die Idee war es, die Kirchen für ihre damaligen Verluste zu entschädigen. Hätten die Gesetzgeber der Länder schon zu Zeiten der Weimarer Republik reagiert, hätte das viele Milliarden gespart, denn zur damaligen Zeit wurde davon ausgegangen, dass die Zahlung des 19-fachen Betrages der jährlichen Staatsleistungen die „Ansprüche“ angemessen abgelöst hätte.
Neben den fortgesetzten staatlichen Förderungen der beiden großen Amtskirchen stellt die AfD allerdings auch die Zuschüsse von Land und Kommunen an von der Ditib (türkischer Moscheeverein unter Kontrolle der türkischen Religionsbehörde) betriebene Moscheen in Frage. Auch machen sie sich stark dafür, dass auch andere muslimische Länder den Islam in Deutschland nicht finanziell fördern dürfen.
Vertreten die Kirchen noch die Gläubigen?
Was die AfD auch nicht in Frage stellt, sind die traditionellen christlichen Werte, doch sieht sie die Konfessionen nicht unbedingt als deren Träger an. Umfragen unter konfessionslosen Bürgern haben ergeben, dass sich viele unter ihnen als Christen sehen, sich aber schon lange nicht mehr durch die Kirchenorganisationen vertreten fühlen. Diese bezeichnet die AfD inzwischen als Lobbyorganisationen.
Kein Problem hat die AfD mit den Zuschüssen an gemeinnützige Organisationen der Kirchen oder bei Zuschüssen zur Renovierung und Erhaltung kulturhistorischer Bauwerke.
Die Möglichkeit der religiösen Vereinigungen ihre Mitgliedsbeiträge über das Instrument der Kirchensteuer einzuziehen stellt die AfD noch nicht in Frage, doch ist diese Steuerart weltweit ziemlich alleinstehend und könnte auf den Prüfstand. In anderen Ländern, die sogar stärker religiös geprägt sind, gibt es diese staatliche Hilfestellung nicht und die Kirchen gehören trotzdem weltweit zu den wohlhabendsten Organisationen überhaupt.
Wer es noch einmal genau nachlesen will findet die entsprechende Passage auf Seite 12 bis 14 des Wahlprogramms der bayerischen AfD
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