AfD-Demo kann nach Gerichtsurteil in Stuttgart stattfinden
Die von der AfD für den Sonntag in Stuttgart angemeldete Corona-Demo unter dem Motto – „Demonstration für Freiheit, Demokratie und Grundrechte“ –, darf nun doch stattfinden, berichtet der „SWR“. Zunächst hatte die Stadt sie verboten, aus Sorge, es könne zu Auseinandersetzungen zwischen dem linken Lager und den Teilnehmern der AfD-Versammlung kommen und wegen einem erhöhten Infektionsrisiko, das man sah.
Ein Eilantrag der AfD gegen das Verbot der Demo durch die Stadtverwaltung von Stuttgart wurde vom Stuttgarter Verwaltungsgericht abgelehnt. Daraufhin wandte sich die AfD mit einem Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim – als nächste Instanz.
Gericht: Abstandsgebot und Mund-Nasen-Schutz bei Demonstration
Das Gericht in Mannheim hob daraufhin das Verbot des Stuttgarter Gerichtes teilweise auf – allerdings unter erhöhten Auflagen. So dürfen 100 Teilnehmer der AfD-Demo am Sonntag unter strengen Auflagen ihrem Grundrecht auf Versammlung nachkommen. Begründet wurde dies mit dem Schutz der Teilnehmer, Polizisten und Gegendemonstranten vor einer Infektion mit dem Wuhan-Virus (SARS-CoV-2) und des Schutzes der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung des Virus.
Zudem müssen die Teilnehmer der AfD-Versammlung zur An- und Abreise zum und vom Versammlungsort, dem Stuttgarter Schillerplatz, zwei geschlossene Busse benutzen. Des Weiteren müssen die Teilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen und das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen beachten.
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