AfD-Bundesvorstand mit Ausschlussverfahren gegen Sayn-Wittgenstein gescheitert

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Hintergrund für Sayn-Wittgensteins Ausschluss ist ihr Verhältnis zum "Verein Gedächtnisstätte".Foto: Carsten Rehder/dpa
Epoch Times29. April 2019

Der AfD-Bundesvorstand ist laut einem Medienbericht mit dem Versuch gescheitert, die frühere schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris Sayn-Wittgenstein aus der Partei auszuschließen.

Das AfD-Landesschiedsgericht habe den entsprechenden Antrag des Bundesvorstands abgewiesen, berichtete der „Spiegel“ am Montag unter Berufung auf das schriftliche Urteil, das dem Magazin vorliege. Der Bundesvorstand könnte nun noch das Bundesschiedsgericht der Partei anrufen.

Hintergrund des Ausschlussverfahrens sind Vorwürfe, wonach Sayn-Wittgenstein zur Unterstützung für den „Verein Gedächtnisstätte“ aufgerufen habe, der vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird. Sayn-Wittgenstein hatte dazu 2014 einen Online-Artikel geschrieben.

Später erklärte sie, dass sie inzwischen keine Werbeaufrufe für den Verein mehr abgeben würde, dem Geschichtsrevisionismus und die Leugnung von NS-Verbrechen vorgeworfen werden.

Das schleswig-holsteinische AfD-Landesschiedsgericht begründete seine Entscheidung nun laut „Spiegel“ damit, dass die Politikerin nicht Mitglied des Vereins gewesen sei. Auch stehe sie „auf dem Boden des Grundgesetzes“, hieß es demnach weiter.

Sayn-Wittgenstein hatte den Landesvorsitz Anfang des Jahres niedergelegt, nachdem sie zuvor bereits aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ausgeschlossen worden war. (afp)



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