AfD-Bundesschiedsgericht schließt Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Partei aus
Das Bundesschiedsgericht der Alternative für Deutschland hat heute Vormittag Doris von Sayn-Wittgenstein letztinstanzlich wegen parteischädigendem Verhalten aus der AfD ausgeschlossen. Sie ist damit nicht mehr Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein. Der Landesvorsitz ist bis zu einer satzungsgerechten Nachwahl nicht besetzt. Die Geschäfte werden bis dahin von den beiden stellvertretenden Landesvorsitzenden Joachim Schneider und Dr. Roland Kaden geführt.
Der AfD-Bundesvorstand warf der zum rechtsnationalen „Flügel“ der Partei zählenden Sayn-Wittgenstein vor, 2014 den vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Verein Gedächtnisstätte unterstützt zu haben. Deshalb wurde sie am 4. Dezember aus der Kieler AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, Jörg Nobis, begrüßte den Parteiausschluss. Laut „Spiegel“ erklärte er: „Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sendet damit ein wichtiges Signal an die AfD wie an die Öffentlichkeit aus: Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stets zum Ende der Mitgliedschaft führt – unabhängig davon, welche Funktion oder welches Amt ein Mitglied in der Partei gerade innehat.“
Sayn-Wittgenstein sagte auf Anfrage der dpa, sie wolle weiterhin Landeschefin bleiben und werde gegen die Entscheidung der Partei juristisch vorgehen. (nmc)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion