Überprüfung der Stickoxid-Grenzwerte – Keine Beweise für „toxikologisch bedenkliche“ NO2-Werte

Die AfD-Fraktion im Bundestag beantragt eine Überprüfung der Stickoxid-Grenzwerte, da die Ergebnisse des Diesel-Untersuchungsausschusses im Jahr 2017 keinen Zusammenhang von bestehenden Grenzwerten und Erkrankungen aufzeigten.
Epoch Times16. März 2018

Basierend auf den Ergebnissen des Diesel-Untersuchungsausschusses forderte die AfD-Fraktion am 20. April 2018 in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung eine Überprüfung des seit 2010 in Deutschland gültigen europäischen Stickstoffdioxid-Grenzwertes für Außenluft von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresdurchschnitt.

In der Kleinen Anfrage heißt es (Quelle: Originaltext von März 2018):

„Der Bundestag will beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass – wie bereits im Bericht des Diesel-Untersuchungsausschusses (Drs.18/12900) am 30.06.2017 beschlossen unter „II. Sachverständigenanhörung Gesundheitliche Folgen“ ausgeführt –

a) in Deutschland keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte in öffentlich zugänglichen Bereichen bestehen;

b) es keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen zu Erkrankungen oder Todesfällen aufgrund Überschreitungen von NO2-Grenzwerten in Deutschland gibt.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, eine neuerliche Überprüfung des europäischen Grenzwertes von 40μg/m3 NO2 für öffentliche Bereiche herbeizuführen“.

Der Abgeordnete Marc Bernhard verweist nun auf den Bericht des Diesel-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags vom 30.06.2017 (Bundestagsdrucksache 18/12900, S. 491 ff).

Dieser kommt unter der Überschrift „II. Sachverständigenanhörung Gesundheitliche Folgen“ zum dem Schluss, dass

in Deutschland keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte in öffentlich zugänglichen Bereichen bestehen“.

Ferner gibt es, laut Bericht, keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen ursächlich erkrankt oder gar gestorben sind.

EU-weit sind die Messstationen ganz anders aufgestellt

Im Bericht zur „II. Sachverständigenanhörung“ ist auch zu lesen:

„Deutschland nimmt im Vergleich zu anderen europäischen Staaten das Problem der Stickstoffoxidbelastung besonders ernst und prüft bewusst an kritischen Stellen. Der Sachverständige Professor Dr. Koch bemerkte hierzu: ‚Interessant ist übrigens, dass in anderen europäischen Ländern nicht an der ungünstigsten Stelle, sondern freistehend gemessen wird. Aus diesem Grund liefern fast alle Messstationen bereits 2010 Immissionswerte im Zielbereich des Grenzwertes von 40μg/m3.‘ “

Es wird auch darauf verwiesen, dass „Umgebungsmessungen an besonders kritischen Punkten, wie sie der Sachverständige am Neckartor in Stuttgart zur Vorbereitung seiner Aussage vor dem Ausschuss vornahm, zeigen, dass eine hohe NOx-Belastung im Verkehr sich auf die Werte in der unmittelbaren Umgebung nicht negativ auswirken muss“.

Umweltministerin Hendricks hielt einen Zusammenhang von Stickoxiden und Todesfällen für unwahrscheinlich

Der Abgeordnete Bernhard hatte diese Zusammenhänge bereits im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz vorgetragen, dem er als ordentliches Mitglied seit dieser Legislaturperiode angehört, und auch im Plenum die Umweltministerin dazu befragt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hielt einen Zusammenhang von Stickoxiden und Todesfällen in der Vergangenheit für unwahrscheinlich. (Quelle: Kleine Anfrage):

„Zudem ist allgemein bekannt, dass die an den Straßen der deutschen Städte gemessenen NO2-Konzentrationen seit den 90er Jahren kontinuierlich zurückgehen, sodass allein durch den Austausch von Kfz mit alten Motoren gegen solche mit neuen Motoren eine weitere Reduktion der NO2 und NOX-Belastung zu erwarten ist. Dies wurde kürzlich im Rahmen einer Befragung im Bundestag von der bisherigen Bundesumweltministerin Hendricks bestätigt. Sie geht davon aus, dass in 50 der insgesamt 70 betroffenen deutschen Städte bald keine Überschreitung der 40 μg/m3-Marke mehr zu beobachten sein wird – ohne Fahrverbote.“

Für wenig plausibel hält Marc Bernhard auch, dass in den sehr umweltsensiblen USA ein 2,5-fach höherer NO2-Grenzwert gilt als in Deutschland. Dieser wurde zuletzt nach umfangreicher Prüfung durch die Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (USEPA) am 14. Juli 2017 bestätigt.

Marc Bernhard unterstreicht: „Die Sachverständigenkommission kam vor wenigen Monaten einhellig zu dem Schluss, dass es nicht möglich ist, Gesundheitsbeeinträchtigungen durch NO2 in Konzentrationen bis 900 µg/m3 nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund wäre die Beibehaltung des 20-fach niedrigeren Grenzwertes von 40 µg/m3 übertrieben und unverhältnismäßig.“

Dies gilt insbesondere auch bei einem Vergleich mit dem NO2-Grenzwert für Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk, der bei 950 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt liegt. Dieser Wert kommt den Schlussfolgerungen der Sachverständigenkommission schon sehr viel näher.

In der Kleine Anfrage schreibt die AfD-Fraktion ebenfalls:

„Die wirtschaftlichen Schäden aufgrund des EU-Grenzwertes (Jahresmittelwert) von 40 μg/m3 sind immens. Die Durchsetzung dieser, nach Auffassung der Antragsteller und der Sachverständigen, ungerechtfertigt niedrigen Grenzwerte mittels Fahrverboten droht dazu zu führen, dass Deutschland ein gesamtwirtschaftlich relevantes Wirtschaftsgut, das Kfz mit hocheffizientem Dieselmotor, international massiv in Misskredit zu bringen.“

(ks)

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