Äußerung über AfD im Mordfall Lübcke „maßlos überzogen“: GdP-Chef Wendt kritisiert Kramp-Karrenbauer
In einem Interview mit RT geht der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (GdP) Rainer Wendt auf den Mordfall Walter Lübcke und die gesellschaftliche und politische Diskussion darüber ein.
Auch Wendt sieht wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Mord an CDU-Politiker Lübcke als einen Angriff auf Deutschlands freiheitlichen Staat. „Wenn politische Mandatträger mit dem Leben bedroht werden und das ist ja kein Einzelfall in Deutschland“, dann seien die Fronten so weit verschärft, dass „man wirklich von einem Alarmsignal sprechen muss“, betont Wendt.
„Schuld an solch einer Tat hat zunächst einmal der Täter und sonst niemand“
Für Wendt sei es aber völlig falsch der AfD und den Wählern der Partei eine Mitschuld an dem Verbrechen zu geben, wie es beispielsweise die CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer andeutete.
„Schuld an solch einer Tat hat zunächst einmal der Täter und sonst niemand“, so der Gewerkschaftspräsident. Dann führt er weiter aus:
Ob und inwieweit man denjenigen eine moralische Mitschuld zusprechen sollte, die sich beispielsweise Parteien zuwenden, die nicht die klassischen Parteien sind, aber dennoch demokratische Parteien sind… Das halte ich für sehr gewagt und das verschärft die Stimmung eher noch. Ich glaube das Kramp-Karrenbauer hier maßlos überzogen hat.“
Die RT-Reporterin fragt Wendt, ob man davon sprechen könne das durch solche Aussagen rechtsnationale beziehungsweise national-konservative Parteien mit Rechtsextremisten die morden gleichgesetzt würden?
Wendt findet: „Ja“. Sie würden damit sehr leichtfertig gleichgesetzt und damit würde der Mordfall auch gleichzeitig verharmlost, was Wendt für sehr gefährlich halte. Politiker sollten die Stimmung beruhigen und nicht noch durch solche Aussagen anheizten, so Wendt.
Wendt fordert vorsorgliche Ingewahrsamnahme, Fußfesseln und Messengerüberwachung
„Die Polizei sollte in Ruhe ihre Ermittlungsarbeit ausführen können ohne, dass ihre Arbeit durch öffentliche Spekulation auch noch angeheizt oder in eine bestimmte Richtung gelenkt wird“, erklärt der ehemalige Polizist weiter. Er nennt beispielsweise, das Spekulieren von Politikern über Netzwerke von deren Vorhandensein noch niemand etwas wisse.
Zudem spricht Wendt sich für eine bessere Gefahrenabwehr gegenüber der Bedrohung durch Extremisten aus. Er befürwortet die Einführung einer vorsorglichen Ingewahrsamnahme bei drohender Gefahr, Fußfesseln und die Telekommunikationsüberwachung der verschlüsselten Kommunikation. Diese Instrumente würden die Arbeit der Polizei erleichtern, macht Wendt deutlich.
Fall Lübcke zeigt – Vorratsdatenspeicherung notwendig
Der Beamte hält auch die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für notwendig. Dies sieht Wendt am Lübcke-Fall. Mit einer Vorratsdatenspeicherung ließe sich bei Tatverdächtigen leichter ermitteln, ob und welche Netzwerke es im Hintergrund gebe.
Bei der Vorratsdatenspeicherung würden Netzbetreiber sogenannte Verkehrsdaten erhalten – also wer wann wo und wie lange in einem bestimmten Zeitraum angerufen wurde und angerufen hat – und an Sicherheitsbehörden weitergeben. Gesprächsinhalte werden dabei nicht übermittelt. „Die Privatsphäre eines Normalbürgers“, so Wendt, würde dabei überhaupt nicht eingeschränkt. Denn die Verkehrsdaten würden „nur nach einem richterlichem Beschluss in besonderen Einzelfällen den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Und dass nur bei schwersten Straftaten“.
Terrorbedrohung durch Rechtsextremisten und Islamisten
Wendt spricht davon das die Polizei neuen Gefahren gegenüber stehe und dass sie sich daher auch neu aufstellen müsse. Er spricht von einer „Terrorismusbedrohung“ durch Rechtsextremisten aber auch durch Islamisten.
Wendt wundert sich über die Haltung der Politik zur Kommunikationsüberwachung. Betreffend den Sozialen Netzwerken könne ihnen die Überwachung gar nicht scharf genug sein. „Allerdings bei den Kommunikationswegen, wo die Polizei genauer hinschauen will, da ist man dann sehr zurückhaltend“, beklagt Wendt.
Strafbehörden benötigen mehr Personal und Technik zur Hassreden-Strafverfolgung
Für den Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft ist es fraglich, ob man durch Gesetzesverschärfungen etwas in den Sozialen Netzwerken ändern könne. Wendt spricht sich eher für eine strengere Strafverfolgung im Netz aus. Dazu müsste allerdings mehr Personal und zusätzliche Technik bereitgestellt werden.
Wendt ist ziemlich sicher, dass die meisten Medien mit der Privatsphäre von Stephan E., dem Hauptverdächtigen im Lübcke-Fall, verantwortungsbewusst umgegangen sind. Gleichzeitig macht er deutlich, dass trotz widerrufenem Geständnis und einer DNA-Spur die Unschuldsvermutung gelte.
Dennoch habe es vereinzelt Medien gegeben in denen Stephan E’s. vollständiger Name und sein Gesicht frühzeitig abgebildet wurde. Wendt hält das aber auch für gerechtfertigt, denn bei dem Lübcke-Fall gehe es um weit mehr als nur um eine Einzeltat, einen einzelnen Mordfall. Bei diesem Fall gäbe es einen „Gesamtzusammenhang mit gesellschaftspolitischen Entwicklungen“ und um diese Entwicklungen deutlich zu machen sei so ein Vorgehen manchmal notwendig, so der Gewerkschaftsvorsitzende.
(er)
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