ADAC: Föderale Gebührenordnungen dürfen nicht zu ideologischen Kampfmitteln werden
Der ADAC warnt den Bund davor, den Ländern die Entscheidung über eine neue Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vollständig zu überlassen. „Mehr Flexibilität für Kommunen ist dem Grundsatz nach in Ordnung. Es darf aber nicht zu einem ideologisch geprägten Überbietungswettkampf kommen. Parkmöglichkeiten für Anwohner müssen bezahlbar bleiben“, sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben).
Er forderte daher, dass einheitlich in den Gebührenordnungen Höchstgrenzen gezogen werden müssen. „Die Möglichkeit, nah am Wohnort zu parken, darf keine soziale Frage werden, sodass sich nur noch Menschen mit eigenem Stellplatz oder ausreichend Budget ein Auto erlauben können“, sagte Hillebrand. Auch ein Verzicht auf das Auto in der Stadt dürfe nicht über Preise erzwungen werden. „Zumal es auch in der Stadt viele Menschen gibt, die auf das Auto und kurze Wege vom Pkw zur Wohnung angewiesen sind etwa ältere Menschen“, sagte der ADAC-Verkehrspräsident.
Höhere Gebühren schaffen nicht mehr Parkraum
Höhere Gebühren würden zwar zu Mehreinnahmen der Kommunen führen, aber nicht mehr Parkflächen schaffen. Am Donnerstag berät der Bundestag über eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. In diesem Zuge wird es auch um die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gehen. Der Verkehrsausschuss hat bereits eine Beschlussempfehlung abgegeben, wonach die Landesregierungen ermächtigt werden, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner eigenständig zu erlassen. (dts/al)
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