Ackerbauer stellt Landwirtschaftspolitik infrage: Zweifelhafte Studie als Basis für Gesetze genommen
Frank Spörner (51) hat seinen Bauernhof in Rothenburg ob der Tauber (Bayern). Den erhält er trotz großen Aufwands für seinen gerade mal sechsjährigen Sohn: „Dem möchte ich, wenn er alt genug ist, die Chance geben, selber zu entscheiden, ob er den Hof übernehmen will oder nicht.“
Der Landwirt betreibt auf 70 Hektar Ackerbau für Wintergetreide, Mais und Raps und ein bisschen Futterpflanzen. Damit er über die Runden kommt, arbeitet er nebenbei noch als Pflanzenbauberater und unterstützt andere Bauern, „die richtigen Entscheidungen zu treffen, dass ihre nächste Ernte was wird“.
Der Herzblutbauer nahm am 10. September an einem von Bauern organisierten Symposium unter dem Motto „Bauern tot – alle in Not“ teil. Dort sprach er mit Epoch Times über die aktuellen Schwierigkeiten in seinem Berufsstand.
In Ihrer Kritik über das immer schwieriger werdende Verhältnis für die deutschen Landwirte haben Sie den §1 des Landwirtschaftsgesetzes vorgestellt. Wird das Gesetz tatsächlich durch unsere Regierung umgesetzt?
Der Kern des Gesetzes ist folgender: Die Politik sollte es uns Landwirten ermöglichen, gegenüber Importware und den anderen wirtschaftlichen und meteorologischen Widrigkeiten die Bevölkerung komplett ernähren zu können und effizienter zu werden und das Ertragsniveau und das Qualitätsniveau hochzuschrauben.
Jeder, der die letzten Jahre die Landwirtschaftspolitik verfolgt hat, muss leider feststellen: Sowohl Qualität als auch Menge werden immer mehr infrage gestellt. Aber das Verhältnis zwischen den einheimischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und den Importen darf nicht mehr infrage gestellt werden. Import ist heilig und bei dem, was aus Deutschland kommt, da zählt bloß noch der ökologische Standard. Ob es effizient ist oder nicht und ob es jemanden ernährt oder nicht, spielt keine Rolle mehr.
Also ist der Bedarf an Ökoprodukten so groß, wie wirklich tatsächlich produziert wird?
Nein, natürlich nicht. Wir haben die letzten Jahre zwischen acht und neun Prozent Biokonsum von ökologisch erwirtschafteten Produkten gehabt. Per Gesetz soll dieser bis 2030 auf 30 Prozent in Deutschland hochgeschraubt werden. Aber entsprechend den Gesetzen des Marktes sehe ich da Schwierigkeiten, weil die Menschen werden ja im Durchschnitt nicht reicher und können sich mehr höherwertige Produkte im Nahrungsbereich leisten. Das bedeutet, der Ast, auf dem auch die alteingesessenen Biobetriebe sitzen, wird abgesägt und die ganze Biobranche wird in einen ruinösen Preiskampf geführt, der das Ende für alle bedeuten muss.
Viele Bauern beklagen sich, dass immer mehr Auflagen eingeführt werden. Helfen diese Auflagen wie beim Insektenschutz tatsächlich der Natur und dem Verbraucher?
Grundsätzlich nein. Erstens fußt es nur auf der sogenannten Krefelder Studie. Sie wurde unter verschiedenen Standards in unregelmäßigen Abständen wiederholt, wobei keine anderen Einflüsse geltend gemacht wurden. Jegliche Veränderungen des Insektenbestandes wurden nur der Landwirtschaft zugeschrieben, die komischerweise in 30 Kilometer Umkreis gar nicht stattfindet. Denn Krefeld liegt ja mitten im Ruhrgebiet mit Besiedelung und Industrie. Da ist ja keine Landwirtschaft. Deswegen ist das für mich auch schwer nachzuvollziehen, dass diese Studie als Basis für Gesetze genommen wird.
Zweitens: Das Insektengesetz setzt sich aus vielen Einzelgesetzen zusammen, die im Laufe der Jahre hinzukamen. Dazu gehören zum Beispiel die Bienenschutzeinstufungen für Pflanzenschutzmittel. Da gibt es zum Beispiel Insektizide, die dürfen jetzt nicht mehr tagsüber ausgebracht werden.
Dazu ein Beispiel: Ein Imker, den ich kenne, hat Bienen auf dem Acker zwischen zwei Rapsschlägen, die zwei unterschiedlichen Bauern gehören. Der eine Bauer hat seinen Raps tagsüber und nicht wie gesetzlich gefordert am Abend gespritzt. Hier gab es komischerweise gar keine Bienenverluste, worüber der Imker sehr erleichtert war. Auch der zweite Bauer hat seinen Raps gespritzt, allerdings genau nach Vorschrift in der Vollblüte abends um 20 Uhr.
Dabei ging es um eine Pilzbehandlung, bei der auch ein Insektizid gegen Kohlschotenmücken- und Kohlschotenrüsslerbefall ausgebracht wurde. Diese Schädlinge können einen Ertragsausfall von 40 Prozent verursachen. Dabei spritzt man prophylaktisch. Denn wenn die Insekten schon da sind, haben wir meistens schon verloren. Insektizide haben keine heilende Wirkung, nur eine vorbeugende.
Also der zweite Bauer hat am Abend gespritzt, so wie es die Vorschrift vorsieht. Nun jedoch hat der Imker an seine Bienenkästen gesehen, dass zwei Völker tot waren. Der Imker war total entsetzt und telefonierte sofort mit dem Imkerverband. „Hey, was ist da los?“, fragte er nach.
Dann wurde ihm erklärt, dass sich gerade im Frühjahr über Nacht Tau aufgrund des großen Temperaturunterschieds zwischen Tag und Nacht auf den Pflanzen bildet. Das Tauwasser nimmt das Insektizid auf. Die Bienen, die kein offenes Gewässer in der Nähe haben, können dann nur das Tauwasser nutzen, um ihren Bedarf an Wasser zu stillen. Wenn sie den Wirkstoff gelöst im Wasser trinken, ist das zehnmal schädlicher, als wenn man sie damit am Tage bestäubt. Denn am Tage streifen sie sich sowohl den Fremdgeruch als auch diesen Wirkstoff, den sie auf ihren Panzern oder Flügeln haben, einfach wieder ab.
Wenn ich die Bienen beispielsweise mittags um 13 Uhr anspritze, dann sind die um 16 Uhr wieder klar in der Birne. Denn das Insektizid führt dazu, dass sie zunächst desorientiert sind. Nach 16 Uhr wissen sie dann wieder, wie sie ihren Bienenstock finden, und sie erinnern sich auch an ihren Tanz, den sie vor dem Bienenstock aufführen müssen, um von den Wächtern hereingelassen zu werden.
Wenn sie jedoch das Insektizid getrunken haben, dann sind sie desorientiert und fliegen entweder in die falsche Richtung oder sie wissen den Tanz nicht mehr. So gehen die Bienen dann hops, weil der Bauer meinte, er muss es so machen, wie es im Gesetz steht. Leider ist das Gesetz unbiologisch und unsachlich und das ist das Drama. Und das ist nur ein Beispiel. Somit schaden die Bauern, die es nach Vorschrift machen, sogar der Natur.
Gibt es noch ein anderes Beispiel?
Ja, ein weiteres Beispiel ist der Umgang des Gesetzgebers mit Unkrautwirkstoffen, den sogenannten verbotenen Herbizidwirkstoffen. Lustigerweise sind sie aus Vorbehaltsgründen verboten und nicht, weil ihre Gesundheitsgefahr belegt ist.
Weil Hersteller und Inverkehrbringer nicht beweisen können, dass ihre Wirkstoffe keine hormonelle Auswirkung auf den Menschen und die Tiere auf dem Acker haben, sind sie verboten. Wie soll der Hersteller das kurzfristig beweisen?
Also gibt er den Wirkstoff auf, bevor er zig Millionen in diese Untersuchungen steckt. Somit haben wir immer weniger Wirkstoffe, die Unkräuter werden immer resistenter und dann müssen wir immer öfter spritzen. Das schadet aber der Natur massiv, weil der Boden dann viel mehr Herbizidwirkstoffe entgiften muss. Ob das Herbizid, das sich somit aus immer weniger Wirkstoffen zusammensetzt, überhaupt langfristig wirkt, wird dadurch immer zweifelhafter.
Nicht alle Veränderungen sind zum Guten. Das meiste, was in der letzten Zeit gesetzlich festgelegt wurde, ist leider zum Schlechten. Die Praxis zeigt das. Ich habe mehrere 100 Kunden und sehe das nicht nur an meinem eigenen Betrieb, sondern bekomme das auch als Rückmeldung von meinen Bauern.
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