Schnellverfahren: Bundesrat stimmt Infektionsschutzgesetz zu

Das angeschlagene Tempo ist hoch: Um das neue Infektionsschutzgesetz schnell wirksam werden zu lassen, kam der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen. Der Bundesrat stimmte den Änderungen im Gesetz zu.
Titelbild
Abgeordnete sitzen während einer Sitzung im Bundesrat.Foto: Wolfgang Kumm/dpa/dpa
Epoch Times18. November 2020

Nach dem Bundestag hat am Mittwoch auch der Bundesrat die Reform des Infektionsschutzgesetzes passieren lassen, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen.

In der Länderkammer erhielt das Gesetz am Mittwoch 49 Stimmen und damit eine deutliche Mehrheit der insgesamt 69 Stimmen der Länderkammer. Ebenfalls noch am Mittwoch soll Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, damit es am Donnerstag in Kraft treten kann.

Ziel der Änderung ist es vor allem, bislang von der Regierung per Verordnung erlassene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gesetzlich zu untermauern und damit mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Gleich zu Beginn im Frühjahr wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Der Bundestag tat dies damals umgehend und gab damit dem Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss.

Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig. Der Zustand der epidemischen Lage gilt bis heute – der Bundestag kann sie aber jederzeit beenden.

Kritik an Gesetzentwurf

Die Opposition hält die neuen Regelungen für nicht bestimmt genug und daher verfassungsrechtlich fragwürdig. Ihr fehlen auch stärkere Beteiligungsrechte der Parlamente. Und sie kritisiert das schnelle Tempo, in dem das Gesetz beschlossen werden soll.

Kritiker der Corona-Politik sehen in der Novelle ein „Ermächtigungsgesetz“. Die Demokratie werde damit außer Kraft gesetzt, der Weg in die Diktatur eingeschlagen. Eine Anspielung auf das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 an, mit dem sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Adolf Hitler übertragen hatte, wies unter anderem Außenminister Heiko Maas (SPD) per Twitter strikt zurück:


Gegner der staatlichen Corona-Politik und Impfkritiker haben zu Protesten gegen das von der Regierung geplante Gesetz aufgerufen. Aufgrund des „dynamischen Demonstrationsgeschehens“ konnte ein Polizeisprecher sich am frühen Morgen gegenüber Epoch Times nicht über die aktuelle Lage der Demos äußern. Der Plan liege ihm noch nicht vor, hieß es.

Bundesweite Impfzentren in Deutschland

Inzwischen werden deutschlandweit Impfzentren aufgebaut, in denen Menschen gegen COVID-19-Erkrankungen geimpft werden sollen. Aufgrund der überwiegend harmlosen Krankheitsverläufe erschließt sich vielen Ärzten der Sinn dieser Einrichtungen nicht. „Die Herausforderung besteht darin, in möglichst kurzer Zeit eine große Zahl von Menschen zu impfen. Ziel ist es, dass mindestens 5.000 Impfungen pro Impftag verabreicht werden“, verkündete der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern, Harry Glawe, am 17. November nach einer Kabinettssitzung.

Die Logistik für die Impfzentren, das Terminmanagement und das Monitoring des Impfgeschehens würden gegenwärtig mit Hochdruck entwickelt. „Um aber tatsächlich in der erforderlichen kurzen Zeitspanne eine große Menge an Impfstoff sachgerecht einsetzen zu können, brauchen wir Unterstützung durch das Know-how und Fachpersonal in den Landkreisen und kreisfreien Städten“, wirbt Glawe.

Um das Ziel der Massenimpfungen zu erreichen,  sollen auch „aktive oder im Ruhestand befindliche Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärzte und -ärztinnen, Fachkräfte im Rettungsdienst oder Studierende“ aktiv an Impfaktionen in Impfzentren mitwirken.

Vom Impfzentrum aus sollen darüber hinaus mobile Teams zu Impfaktionen in Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und andere Gemeinschaftsunterkünfte fahren. Insoweit müsse eine gute Erreichbarkeit mit ÖPNV/PKW sowie Parkmöglichkeiten gewährleistet sein, erklärte der Minister.

„Es werden Impfteams gebildet, wobei vorgesehen ist, dass für die erforderlichen Erfassungs- und Ordnungstätigkeiten helfende Hände der Bundeswehr, der Hilfsorganisationen und weitere Freiwillige eingesetzt werden können.“

Masernimpfpflicht – Rückblick

Vor einem Jahr, am 14. November 2019, wurde vom Bundesrat die Masernimpfpflicht durchgewunken. Die erfolgte Bundestagsabstimmung ließ die Gemüter in den sozialen Medien hochkochen. Die Kommentare reichten von „Impfpflicht bei Masern – endlich“ bis hin zu Vorwürfen wie „So, jetzt ist sie doch da, die Impfpflicht. Von Verbrechern durchgewunken.“

Inzwischen sind die Auswirkungen der Masernimpfplicht für alle Eltern deutlich spürbar. Kinder ohne Masernimpfung werden von Kitas abgelehnt. Auch in Schulen und Horten wird überprüft, ob die Kinder entsprechend geimpft sind und werden bei fehlendem Nachweis an das Gesundheitsamt gemeldet. Bei Nichtimpfung drohen empfindliche Bußgelder.

Seit Beginn der durch die Weltgesundheitsorganisation ausgerufenen Corona-Pandemie pocht die Regierung auf einen Impfstoff zur Beendigung der Pandemie. Was die neu zu erwartende COVID-19-Impfung jedoch vom herkömmlichen Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff unterscheidet: Es ist ein genetischer Impfstoff, manche Ärzte bezeichnen diesen mRNA-Impfstoff unumwunden als „Genversuch“. Sie kritisieren, dass Impfschäden und Nebenwirkungen innerhalb so kurzer Zeit der Impfstoffentwicklung gar nicht überschaubar sind.

Der strafversetzte Gesundheitsamtsleiter Dr. Friedrich Pürner warnt auf Twitter vor den Corona-Impfungen:

Und so haben die Abgeordneten damals abgestimmt

Von 489 männlichen Abgeordneten stimmten 331 mit Ja, 69 mit Nein, 54 enthielten sich. 35 stimmten nicht mit ab. Von den 220 weiblichen Abgeordneten stimmten 128 mit Ja, 20 mit Nein, 51 enthielten sich. 21 stimmten nicht mit ab.

Die Aufteilung der Stimmen der insgesamt 709 Abgeordneten nach Fraktionen ergibt folgendes Bild:

CDU/CSU

Von den 246 Mitgliedern stimmten 232 mit Ja, zwei mit Nein, ein Mitglied enthielt sich. 11 Mitglieder haben nicht abgestimmt.

SPD

Von den 152 Mitgliedern stimmten 138 für Ja, ein Mitglied enthielt sich. 13 Mitglieder stimmten nicht mit ab

AfD

Von den 91 Mitgliedern stimmten 3 für Ja, 67 mit Nein, 13 enthielten sich. 8 Mitglieder stimmten nicht ab.

FDP

Von den 80 Mitgliedern stimmten 67 mit Ja, 2 enthielten sich. 11 stimmten nicht ab.

Linke

Von den 69 Mitgliedern stimmten 18 mit Ja, 17 mit Nein, 30 enthielten sich. 4 Mitglieder stimmten nicht mit ab.

Bündnis 90/Grüne

Von den 67 Mitgliedern stimmt eins mit Ja, eins mit Nein, 57 enthielten sich. 8 stimmten nicht mit ab.

Fraktionslos

Von den vier fraktionslosen Mitgliedern stimmten 2 mit Nein, eins enthielt sich, eins stimmte nicht mit ab.

Wie jeder einzelne Abgeordnete vor einem Jahr über die Masernimpfpflicht abgestimmt hat, kann hier eingesehen werden. (afp/dpa/dts/sua)



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