Abschlagszahlungen für Dezemberhilfen sollen Januar ausbezahlt werden
Die Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfen an von Corona-bedingten Schließungen betroffene Betriebe sollen ab Anfang Januar ausbezahlt werden. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Samstag in Berlin mit.
Auch erste Abschlagszahlungen für die sogenannte Überbrückungshilfe III sollen demnach im Laufe des Januar fließen. Die Abschläge haben eine maximale Höhe von 50.000 Euro pro Unternehmen, für Soloselbstständige sind es bis zu 5.000 Euro.
227.508 Anträge sind gestellt worden
Für die Hilfen aufgrund der Schließungen im November seien bisher 227.508 Anträge gestellt worden, hieß es weiter. Auf deren Grundlage seien Abschläge von 983 Millionen Euro gezahlt worden. Die Zahlungen seien „eine starke Unterstützung für viele Unternehmer in dieser schweren Zeit“, hieß es in der Erklärung des Ministeriums.
Empfänger der November- und Dezemberhilfen sind vor allem die zur Eindämmung der Corona-Pandemie geschlossenen Betriebe im Gastronomie-, Kultur- und Freizeitbereich. Während diese Zahlungen bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erreichen können, sollen die neuen Überbrückungshilfen III in erster Linie bis zu 90 Prozent der Fixkosten der Unternehmen abdecken.
Sie betreffen den Zeitraum von Januar bis zunächst Ende Juni 2021.
Bisher wurden 71 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfe bewilligt
„Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf“, betonte das Wirtschaftsministerium weiter.
Die derzeitigen Eindämmungsmaßnahmen seien „ein Kraftakt im Interesse unser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft“. Der Erklärung des Ministeriums zufolge wurden seit Beginn der Corona-Krise insgesamt bereits mehr als 71 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt. (afp)
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