Abschiebungen von Intensivtätern mit Asylbezug in vielen Fällen nicht möglich
Zu Beginn des Jahres sind in Sachsen 1.415 Personen in der MITA-Datenbank für sogenannte Intensivstraftäter erfasst gewesen. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage aus der AfD-Fraktion im Landtag hervor. Diese werden im vierten Quartal des Vorjahres für insgesamt 1.037 strafbare Handlungen verantwortlich gemacht.
Ohne Berücksichtigung der 60.476 ukrainischen Kriegsflüchtlinge lebten zum Jahresende 2023 im Freistaat insgesamt 30.240 Personen mit Asylbezug. Dabei handelte es sich in 17.150 Fällen um im Verfahren befindliche Asylbewerber. Dazu kamen 13.090 vollziehbar ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber. Gemessen an der Gesamtzahl der Asylbewerber betrug der Anteil der als MITA erfassten Personen etwa 4,7 Prozent.
Von 1.415 Intensivtätern sind 295 in Haft – 208 werden gesucht
Mit 314 befanden sich die meisten „Intensivstraftäter“ in Leipzig, 294 waren in Dresden und 202 in Chemnitz ansässig; dort gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen. Die wenigsten in der MITA-Datenbank verzeichneten Asylsuchenden waren mit 38 im Landkreis Görlitz zu verzeichnen.
Von den erfassten Personen befanden sich 295 in Haft, 208 werden mit offenem Haftbefehl gesucht. Zum Vergleich: Insgesamt waren in Deutschland im Frühjahr mehr als 185.000 Haftbefehle offen. Die höchsten Anteile der in der Datenbank verzeichneten Intensivtäter stellen syrische Staatsangehörige (216) vor Tunesiern (194), Libyern (149), Georgiern (135) und Afghanen (110).
Im Vorjahr wurden der Information zufolge auch 59 sogenannte Intensivstraftäter abgeschoben, die meisten davon Georgier, Tunesier und Algerier. Bei einigen Ländern wie Syrien stehen Bürgerkriegssituation und fehlende diplomatische Beziehungen den Abschiebungen entgegen. Einige Herkunftsländer weigern sich, ihre ausreisepflichtigen Bürger zurückzunehmen.
Größere Städte mit Erstaufnahmeeinrichtungen am stärksten betroffen
Wie die „Sächsische Zeitung“ schreibt, entfiel der größte Teil der im vierten Quartal 2023 den verzeichneten Personen zugeordneten Straftaten auf solche gegen Nebengesetze. Unter den 252 ihnen zur Last gelegten Handlungen waren unter anderem Betäubungsmittel- und Waffendelikte, aber auch solche gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
In 241 Fällen seien die entsprechenden Personen in sogenannte Rohheitsdelikte verwickelt gewesen, darunter Körperverletzung, Raub oder Erpressung. In den größeren Städten mit Erstaufnahmeeinrichtungen waren jeweils etwa 250 Delikte aus der MITA-Personengruppe zu verzeichnen. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge waren es demgegenüber nur sechs.
Die Definitionskriterien für Intensivtäter sind nicht in allen Bundesländern identisch. Im Regelfall spielen als Kriterien zur Einstufung hohe kriminelle Energie, die Wahrscheinlichkeit von Wiederholungstaten, Gewaltanwendung, Rücksichtslosigkeit und fehlende Einsicht eine Rolle.
Derzeit sieben Kategorien von Intensivtätern erfasst
In manchen Definitionen spielt auch die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere eine Rolle. Ein Phänomen, das durch alle Statistiken zu beobachten ist, besteht darin, dass die sogenannten Intensivtäter in weit überwiegendem Maße jung und männlich sind.
In Sachsen werden derzeit sieben Kategorien von Intensivtätern erfasst: Neben MITA (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber) sind das Juni (Junge Intensivtäter) und herI (heranwachsende Intensivstraftäter).
Dazu kommen speziell noch die Kategorien IGS (Intensivtäter Gewalt und Sport), WED (Intensivtäter Wohnungseinbruchdiebstahl) und erwin (Erwachsene Intensivtäter Eigentum). Eine eigene Kategorie Mehrfach- und Intensivstraftäter betrifft speziell die Polizeidirektion Görlitz. Für politisch motivierte Mehrfachstraftäter gibt es eigene Erfassungskategorien.
Wer wird in der MITA-Datei gespeichert?
In der Kategorie MITA wird erfasst, wer in den vergangenen 12 Monaten mehr als fünf Straftaten (ausgenommen ausländerrechtliche) oder mindestens zwei als Verbrechen geltende strafbare Handlungen gesetzt hat. Zudem muss der Wohn- oder ständige Aufenthaltsort während dieser Zeit in Sachsen gewesen sein. Der aufenthaltsrechtliche Status muss entweder im Asylverfahren befindlich oder geduldet beziehungsweise Kontingentflüchtling sein.
Dem Bundeskriminalamt (BKA) zufolge handelt es sich bei etwa zehn Prozent der Straftäter zwischen 14 und 25 Jahren um sogenannte Intensivtäter. Auf diese Gruppe gehen jedoch etwa 50 Prozent der bekannt gewordenen Straftaten dieser Altersgruppe.
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