Abschiebung eines Mörders verhindert? – Korruptionsverdacht gegen Beamten

Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises steht im Verdacht, Schwerkriminellen gegen Bezahlung den Aufenthalt in der Bundesrepublik ermöglicht zu haben. Dabei soll es sich unter anderem um einen verurteilten Mörder und eine polizeibekannte Großfamilie handeln.
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Ein Freiwilliger des Roten Kreuzes (l.) mit einer Gruppe von Asylsuchenden bei einer Ausländerbehörde im September 2023.Foto: Odd Andersen/AFP via Getty Images
Von 16. November 2024

Ein leitender Beamter der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises in Bad Homburg steht unter Korruptionsverdacht. Er soll unter anderem gegen Bezahlung dafür gesorgt haben, dass schwerkriminelle Ausländer nicht abgeschoben wurden oder geduldete Flüchtlinge rechtswidrig den Wohnsitz wechselten und so weiterhin Leistungen beziehen konnten.

Dabei soll es unter anderem um einen in Deutschland wegen Mordes verurteilten Mann aus Bangladesch gehen. Dieser hatte nach Ansicht eines hessischen Gerichts in den 1990er-Jahren einen Mann erschossen und wurde nach Angaben des „Hessischen Rundfunks“ (hr) zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Nach dem Absitzen der Strafe sei er jedoch auf Intervention des unter Korruptionsverdacht stehenden Beamten nicht abgeschoben worden, sondern habe eine sogenannte Kettenduldung erhalten.

Das bedeutet, dass sein Duldungsstatus immer wieder verlängert wurde, ohne dass daraus ein dauerhafter Aufenthaltsstatus entstand.

Familienmitglieder weiter flüchtig

Zudem soll der Mitarbeiter die Abschiebung einer serbischen Großfamilie vereitelt haben. So soll der Beamte die 13-köpfige Familie vor ihrer Abschiebung gewarnt haben. Mehrere Familienmitglieder sollen für Hunderte Straftaten verantwortlich sein.

Obwohl es den Behörden gelang, zehn Familienmitglieder abzuschieben, sind der Familienvater und zwei seiner Söhne bis heute flüchtig. Allein dem Vater werden 238 Straftaten zugeschrieben, vor allem Eigentums- und Gewaltdelikte, berichtet „Bild“.

Dies sollen aber nicht die einzigen Auffälligkeiten in der Bad Homburger Kreisausländerbehörde sein, die mit dem betreffenden Beamten in Verbindung gebracht werden. So soll es bei der Vergabe von Dokumenten an Ausländer in insgesamt 30 Fällen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.

Der hr hat nach eigenen Angaben weitere Fälle entdeckt. Demzufolge soll der inzwischen suspendierte Mitarbeiter der Ausländerbehörde einem abgelehnten Asylbewerber aus dem Iran ermöglicht haben, eine eigene Wohnung anzumieten, obwohl dieser laut Gesetz in einer Flüchtlingsunterkunft hätte untergebracht werden müssen.

Verdachtsfälle reichen bis 2010 zurück

Des Weiteren soll der Amtsträger mehreren geduldeten Flüchtlingen geholfen haben, entgegen der Wohnsitzauflage in andere Teile Deutschlands ziehen zu können. Dabei sollen sie vom Hochtaunuskreis weiter Geld erhalten haben. Die bekannt gewordenen Verdachtsfälle sollen bis ins Jahr 2010 zurückreichen.

Obwohl der beschuldigte Beamte bereits im Sommer 2024 wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im Amt suspendiert wurde, soll zunächst keine Strafanzeige gegen ihn erstattet worden sein, berichtet der hr.

Gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ erklärte ein Sprecher des Kreises: „Es ist zutreffend, dass dem Landrat Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es im Rahmen der Geschäfte der Ausländerbehörde zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll.“

Landrat Ulrich Krebs (CDU), habe deshalb veranlasst, dass die Vorwürfe nun „geordnet und unter Beiziehung einer unabhängigen und auf Compliance spezialisierten Kanzlei überprüft werden“, heißt es weiter.

Beobachter halten das Verfahren für nicht geeignet, da die Gefahr bestehe, dass dem Kreis Strafvereitelung im Amt vorgeworfen werden könne. Bei Korruptionsvorwürfen gegen Beamte sei es üblich, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, die dann die Ermittlungen führe.

Staatsanwaltschaft liegen zwei Anzeigen vor

Mittlerweile sei die Prüfung durch die Kanzlei abgeschlossen, teilte Landrat Ulrich Krebs (CDU) auf hr-Anfrage mit. Der Hochtaunuskreis habe am Dienstag, 12. November, Strafanzeige aufgrund des Anfangsverdachts der Untreue gestellt. Mit Blick auf das laufende Verfahren würden keine weiteren Informationen mitgeteilt, hieß es weiter.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main erklärte gegenüber dem hr, sie sei durch aktuelle Presseberichte selbst auf die Vorgänge in der Kreisverwaltung in Bad Homburg aufmerksam geworden und prüfe den Sachverhalt. Mittlerweile sei auch eine zweite Strafanzeige eingegangen.

Aufseiten der Politik will bislang niemand die Verantwortung für die Vorgänge übernehmen. Katrin Hechler (SPD), die zehn Jahre lang die politische Verantwortung für die Ausländerbehörde trug, ist seit 2024 als Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit und Soziales. Laut hr war sie in den jetzt bekannt gewordenen Fällen nicht involviert und habe demnach keine Kenntnis von den Unregelmäßigkeiten. Daher werden nun Stimmen laut, auch ihr Handeln als damalige Kreisbeigeordnete in den Fokus der Ermittlungen und der Aufarbeitung der Vorgänge zu nehmen.



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