Abschiebung durch Kirchenasyl verhindert: Ist es legal? – OLG München soll Frage klären
Das Oberlandesgericht (OLG) München befasst sich ab der kommenden Woche mit der Grundsatzfrage, ob sich ein abgelehnter Asylbewerber trotz Aufenthalts im Kirchenasyl des illegalen Aufenthalts schuldig macht.
Auslöser des Revisionsverfahrens ist der Freispruch eines Nigerianers durch das Amtsgericht Freising, wie ein OLG-Sprecher am Donnerstag mitteilte. Das Amtsgericht hatte den Aufenthalt im Kirchenasyl als „inlandsbezogenes Abschiebehindernis“ gewertet, was einen Duldungsanspruch begründe.
Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Landshut Revision ein, über die nun am 26. April sowie am 3. und 14. Mai vor einem Strafsenat des OLG München verhandelt wird.
Abschiebung wegen Kirchenasyl verhindert
In dem vorliegenden Fall, der bereits als „Freisinger Kirchenasyl“ Schlagzeilen machte, geht es um einen im November 2014 von Italien nach Deutschland eingereisten Migranten. Einen von dem Nigerianer gestellten Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar 2016 ab. Zugleich ordnete das BAMF die Abschiebung des Angeklagten nach Italien an.
Der abgelehnte Asylbewerber begab sich schließlich am 15. Juli 2016 in die Pfarrei Sankt Jakob in Freising und blieb dort bis zum 19. Oktober 2016 im Kirchenasyl. Der Pfarrer von Sankt Jakob zeigte die Aufnahme des Angeklagten im Kirchenasyl unverzüglich der Ausländerbehörde beim Landratsamt Freising und beim BAMF an, wie das OLG weiter mitteilte.
Damit hielt sich der Geistliche an die Verfahrensabläufe, die das BAMF mit der evangelischen und der katholischen Kirche für Fälle des Kirchenasyls vereinbart hatte. Entsprechend dieser Vereinbarung verzichtete die Ausländerbehörde in der Folge auf die Vollziehung des Abschiebebescheids.
Den Freispruch des Nigerianers vom Vorwurf des unerlaubten Aufenthalts begründete das Amtsgericht Freising am 27. Oktober 2017 damit, dass aufgrund des Kirchenasyls die Abschiebung des Angeklagten ausgesetzt und eine Duldung hätte erteilt werden müssen.
Staatsanwaltschaft: Kirchenasyl ändert nichts daran, dass Angeklagter illegal in Deutschland ist
Mit der Revision gegen dieses Urteil macht die Staatsanwaltschaft nun geltend, dass der Angeklagte über keinen Aufenthaltstitel verfügt habe. Seine Abschiebung sei allein mit Rücksicht auf seinen Aufenthalt in kirchlichen Räumen unterblieben.
Die Vereinbarung zwischen dem BAMF und den beiden Kirchen ändere nichts daran, dass sich der Angeklagte illegal im Bundesgebiet aufgehalten habe. (afp)
Mehr dazu:
Kirchen unter Kritik: Über 600 Migranten erhielten im März Kirchenasyl
Bundesinnenminister kritisiert Entwicklung beim Kirchenasyl: Zahlen sind „höher als erwartet“
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion