Abmahnmissbrauch: Handelsverband schreibt Brandbrief an Altmaier
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, ihre internen Meinungsverschiedenheiten über Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen beizulegen.
„Mit großer Sorge beobachten wir, dass im Kabinett seit über einem halben Jahr keine Beschlussfassung über den vorliegenden Referentenentwurf erfolgen konnte, weil eine Einigung der Ressorts bisher nicht zustande gekommen ist“, heißt es in einem Brief des HDE-Präsidiums an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), über den das „Handelsblatt“ (Montagausgabe) berichtet. Konkret geht es um einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium „zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“.
Dieser liegt seit Monaten auf Eis, dem Vernehmen nach wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Frage, ob auch explizit Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Entwurf aufgenommen werden sollen.
Wichtiges Thema für Einzelhandelsunternehmen
„Dabei handelt es sich in der Tat um ein wichtiges Thema, welches auch die Einzelhandelsunternehmen bewegt“, erklären der Präsident und der Hauptgeschäftsführer des HDE, Josef Sanktjohanser und Stefan Genth, in ihrem Schreiben. „Keinesfalls darf an dieser Streitfrage aber das gesamte Projekt scheitern.“
Der HDE brachte eine leicht entschärfte Variante des Gesetzentwurfs ins Spiel. Ursprünglich hatte der Verband darauf bestanden, im Fall von Verstößen gegen das Datenschutzrecht die Klagebefugnis von Mitbewerbern zu erschweren.
Nun kann sich der HDE auch vorstellen, auf eine solche Regelung zu verzichten, wenn stattdessen „kleinere Lösungen auf der Rechtsfolgenseite“ in Betracht gezogen würden.
Dazu gehört für Sanktjohanser und Genth etwa der Ausschluss von sogenannten „Aufwendungsersatzansprüchen“ der Abmahnenden gemeint sind damit in erster Linie Rechtsanwaltskosten.
Zudem fordern sie ein „Verbot der Vereinbarung von Vertragsstrafen bei erstmaligen Verstößen gegen gleichartige datenschutzrechtliche Informationspflichten“.
Damit soll verhindert werden, dass derjenige, der eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat und den Fehler wiederholt, dafür jedes Mal mit einer hohen Vertragsstrafe überzogen wird.
Eine Verständigung auf diese Punkte, so der HDE, würde einen Beitrag zur Minimierung von Risiken in Zusammenhang mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung leisten. (dts)
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