Abgeschobener Clan-Chef klagt auf Rückkehr nach Deutschland
Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen des im November 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri. Alle zielen auf eine legale Rückkehr- beziehungsweise Einreisemöglichkeit nach Deutschland ab, wo seine Familie, darunter seine beiden minderjährigen Kinder, leben.
Er will unter anderem erreichen, dass die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft wird – am Montag sollen Zeugen aussagen. Ob über die Klagen noch am selben Tag entschieden wird, ist offen. In einer Klage richtet sich Miri auch gegen einen Bescheid der Bremer Landesausländerbehörde, die gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von sieben Jahren verhängt hatte.
Auch will er laut Gericht erreichen, dass er das Bundesgebiet betreten darf, um seine Kinder, seine Lebensgefährtin und seine Mutter zu besuchen. Miri war in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.
Zunächst wurde er im Juli 2019 abgeschoben und im November 2019 nach einer illegalen Rückkehr dann erneut. Ein Asylantrag wurde abgelehnt. Ausreisepflichtig war Miri vor seiner Abschiebung bereits seit vielen Jahren. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte 2019 betont, dass der damals 46-Jährige nicht gut beraten sei, erneut eine illegale Wiedereinreise in die Bundesrepublik zu versuchen, denn drauf stehe als Wiederholungstäter ein Strafmaß von mehreren Jahren. (dpa)
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