Ab Juli: Knapp 12.000 Euro brutto im Monat für jeden Bundestagsabgeordneten

Die Mitglieder des neuen Bundestages werden ab Juli voraussichtlich 606 Euro brutto mehr im Monat erhalten als bisher. Das würde auch die Pensionen der MdBs erhöhen. Die steuerfreie Aufwandspauschale wurde bereits zum 1. Januar angepasst. Ein Blick auf die Versorgungslage der Volksvertreter.
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Im Deutschen Bundestag zu Berlin (Archivbild) sitzen demnächst 630 Abgeordnete. Jeder von ihnen wird ab Juli 2025 wahrscheinlich 606 Euro brutto mehr zur Verfügung haben.Foto:  Michael Kappeler/dpa
Von 27. Februar 2025

Die 630 Angehörigen des neuen Bundestages können sich ab dem 1. Juli 2025 wahrscheinlich auf 606,27 Euro brutto mehr auf ihrer monatlichen Diätenabrechnung freuen. Voraussetzung ist, dass sie auch dieses Jahr eine Mehrheit im Bundestag finden werden. In Deutschland dürfen die Mitglieder des Bundestages (MdBs) jedes Jahr selbst über die Erhöhung ihrer persönlichen Bezüge abstimmen.

Nach Angaben der „Bild“ würden die „Abgeordnetenentschädigungen“ von aktuell 11.227,20 ab dem 1. Juli 2025 auf 11.833,47 Euro brutto anwachsen.

Der Bundestagspräsident hat nach Angaben der Zeitung sogar Anspruch auf die doppelte Diät, seine Stellvertreter auf die anderthalbfache.

Erhöhung auf Basis des Nominallohnindexes

Das Plus von 5,4 Prozent würde dem Anstieg des sogenannten „Nominallohnindexes“ entsprechen, den das Statistische Bundesamt als „durchschnittliche Veränderung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern“ in Deutschland für das Jahr 2024 errechnet hatte.

Zieht man davon den Anstieg der Verbraucherpreise im gleichen Zeitraum ab (2,2 Prozent „Inflation“), landet man bei einem Zuwachs des Reallohns von 3,1 Prozent. „Das war der stärkste Reallohnanstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008“, erklärt das Bundesamt.

Von der Lohnentwicklung dürfen gemäß Paragraf 11 des Abgeordnetengesetzes (AbgG, PDF) auch die Bundestagsabgeordneten partizipieren. Die Abstimmung darüber werde „traditionell“ zu Beginn einer Legislatur stattfinden, so die „Bild“ – also vermutlich schon Ende März oder Anfang April.

Nach Informationen des Bundestages muss ein Beschluss spätestens drei Monate nach der konstituierenden Sitzung erfolgen. Diese wiederum muss innerhalb eines Monats nach der Bundestagswahl stattfinden.

Übergangsgeld: Pro Jahr im Bundestag ein Monat länger Diät

Von den nach oben angepassten Diäten würden laut „Bild“ auch jene Abgeordneten profitieren, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bis zu anderthalb Jahre „Übergangsgeld“ erhalten können. Dafür müssten sie aber mindestens 18 volle Jahre dabei gewesen sein.

Multipliziert man 606,27 Euro mit 18 Jahren Zugehörigkeit, würde das für die betreffenden Abgeordneten 10.912,86 Euro extra bedeuten – zusätzlich zu den ohnehin derzeit maximal gewährten 202.089,96 Euro, die für ihren weichen Übergang in die Welt außerhalb des Plenarsaals sorgen sollen.

Im Regelfall aber wird nicht so lange kassiert: Für jeden Monat Übergangsgeld ist stets ein Jahr Parlamentszugehörigkeit Voraussetzung. Vier Jahre im Parlament begründen also lediglich vier weitere Monatsdiäten.

Pensionsansprüche ebenfalls auf dem Weg nach oben

Auch die Pensionsansprüche ehemaliger MdBs würden durch das absehbare Diäten-Plus der amtierenden Mandatsträger einen entsprechenden Zuwachs erfahren.

Laut dem Bundestag steht dafür jedem Abgeordneten nach jedem vollen Jahr 2,5 Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung zu. Mit Erreichen des gesetzlichen Eintrittsalters würden laut „Bild“ somit nicht mehr nur 281 Euro je abgeleistetem Mandatsjahr fließen, sondern 296 Euro.

Wer also beispielsweise volle drei Wahlperioden (zwölf Jahre) unter der Reichstagskuppel gesessen hatte, dürfte sich schon jetzt auf eine Pension von rund 3.550 Euro vor Steuern freuen. Sie sind als Ausgleich dafür gedacht, dass während der Mandatszeit keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen.

Zum Vergleich: Nach Angaben der „Wirtschaftswoche“ lag die gesetzliche Brutto-Standardrente für jeden Arbeitnehmer, der 45 Jahre lang den Durchschnittslohn aller Versicherten verdient hatte („Eckrentner“), mit Stand 1. Juli 2024 bei 1.769 Euro. Nach Abzug der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung blieben ihm 1.565 Euro netto übrig. Da aber kaum jemand eine solch makellose Erwerbsbiografie vorzuweisen habe, stehe in der Regel weniger zur Verfügung – nämlich durchschnittlich nur 1.100 Euro.

Aufwandspauschale auf 5.349,58 Euro erhöht

Doch das ist noch nicht alles. Nach Angaben des Bundestages wird jedem Abgeordneten neben seiner einkommensteuerpflichtigen Diät eine „steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der sogenannten Amtsausstattung“ ausgezahlt. Sie wurde bereits zum 1. Januar 2025 von 5.051,54 auf nun 5.349,58 Euro pro Monat angepasst.

Nach Angaben des Bundestages müssen davon „alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung.“

Büro, Mitarbeiter, Fortbewegung, Sozialversicherung

Ein Büro von 54 Quadratmetern Größe „am Sitz des Bundestages […] einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung“ gibt’s im Rahmen der Amtsausstattung gratis obendrauf. Ebenso das Recht auf kostenlose Nutzung eines Dienstfahrzeugs, der Deutschen Bahn und von Inlandsflügen, „soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen“.

Die Kosten für die Mitarbeiter eines Abgeordneten werden auf Antrag bis zu einem Maximalbetrag von monatlich 25.874 Euro von der Bundestagsverwaltung bezahlt.

Für die Büroausstattung am Sitz des Bundestages inklusive Fachliteratur, Briefpapier und Kommunikationsgeräten sowie für die IT-Ausstattung und Telefongebühren ihres heimischen Wahlkreisbüros können die MdBs jedes Jahr Rechnungen einreichen, die bis zu einer Höhe von 12.000 Euro extra erstattet werden. „Hinzu kommen 255,65 Euro für neu gewählte Abgeordnete im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft im Bundestag“, heißt es auf der Bundestagswebsite.

Auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung werden nach Angaben des Bundestages partiell vom Steuerzahler übernommen: „Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt“. Etwas mehr als 50 Prozent der MdBs wähle die zweite Variante.

Widerstand aus den Fraktionen

Unter den Fraktionen im Bundestag hatten insbesondere die Linken und die AfD immer wieder versucht, die praktisch automatisierte jährliche Diätenanpassung zu verhindern.

Die Linke scheiterte nach Informationen des „Tagesspiegel“ mit einem entsprechenden Vorstoß wegen der Haushaltslage und der schwierigen Wirtschaftslage zuletzt Anfang Juli 2024. Die AfD hatte sich enthalten.

Kurz nach Amtsübernahme der Ampelregierung hatten die AfD und die Linken im Dezember 2021 im Bundestag gegen das traditionelle Anpassungsverfahren aus dem Abgeordnetengesetz votiert. Nach Informationen des Bundestages waren sie allerdings von den Fraktionen der SPD, der Union, der Grünen und der FDP überstimmt worden, sodass alles beim alten blieb.

Auch die FDP hatte sich vor 19 Jahren gemeinsam mit den Linken für eine Reform des parlamentarischen Versorgungssystems starkgemacht. Im Frühjahr 2006 verlangte die FDP-Fraktion nach Angaben der „Rheinischen Post“, die Entscheidung über die Höhe der Diäten künftig einer unabhängigen Kommission zu überlassen, um den Vorwurf einer Selbstbedienungsmentalität zu entkräften. Zudem forderte sie ein Konzept, nach dem die MdBs selbst für ihre Altersvorsorge aufkommen sollten. Die Linke argumentierte schon damals mit den Nullrunden für Rentner und den allgemein sinkenden Bruttoeinkommen.

Der damalige SPD-Parlamentsgeschäftsführer Olaf Scholz wollte die Zustimmung seiner Fraktion zu einer Diätenerhöhung davon abhängig machen, „dass es gleichzeitig eine Veränderung nach unten bei der Altersversorgung“ geben würde. Dem war am Ende nicht so.

Warum heißt es eigentlich Diät?

Nach Informationen des „Hamburger Abendblatts“ stammt der Begriff „Diät“ im Kontext der Abgeordnetensaläre vom lateinischen Wort „dies“ (sprich: „di-es“) ab. Das bedeutet schlicht „der Tag“.

Der Hamburger Politikwissenschaftler Prof. Kai-Uwe Schnapp erklärte die Ableitung mit dem Umstand, dass Sitzungsgelder von Mandatsträgern ursprünglich nicht monatlich, sondern tageweise ausgezahlt worden seien. Die „Diät“ im Sinne einer Schlankheitskur leite sich dagegen von der griechischen Vokabel „díaita“ (Lebensweise) ab.



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