Ab heute gültig: Schärfere Corona-Regeln in Berlin, Niedersachsen, Thüringen und Mecklenburg

Nach den Bund-Länder-Verabredungen werden die neuen Corona-Beschränkungen in vier weiteren Bundesländern wirksam.
Epoch Times10. Januar 2021

In weiteren Bundesländern treten an diesem Sonntag schärfere Corona-Regeln in Kraft. Nachdem sie in Hamburg bereits seit Freitag gelten, ziehen nun Berlin, Niedersachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern nach. Weitere Bundesländer folgen am Montag.

Zu den Regeln gehören: Die bereits bis 10. Januar geltenden Beschränkungen etwa für Handel und Gastronomie werden um drei Wochen bis 31. Januar verlängert. Das heißt, Friseure bleiben ebenso geschlossen wie Baumärkte und Theater. Lebensnotwendige und alltägliche Dinge können weiter eingekauft werden.

Private Treffen sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einem weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen erlaubt. Dass sich zwei befreundete Ehepaare treffen oder eine erwachsene Tochter mit ihrem Mann die alleine lebenden Eltern aufsucht, ist somit nicht mehr zulässig.

Menschen aus Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern dürfen sich nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen – touristische Tagesausflüge zählen nicht dazu. Aktuell wären über 70 Landkreise in Deutschland von diesen Beschränkungen betroffen.

Auch die Schließungen von Kitas und Schulen sollen bis zum 31. Januar gelten, neue Maßnahmen wurden nicht vereinbart. Grundlage für die Verlängerung ist der Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember. Da hatten Bund und Länder beschlossen, dass Kinder „wann immer möglich zu Hause betreut werden“ sollen. Es soll eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten.

Das bestehende Kinderkrankengeld soll 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil oder 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt werden. Dies soll auch für die Betreuung von Kindern greifen, etwa weil die Schule oder der Kindergarten geschlossen sind. (dpa/ks)



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