Ab 2025: Kinderreiche Beamte können sich auf teils fünfstellige Nachzahlungen freuen

Im Jahr 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht über Beschwerden bezüglich der Alimentation von Richtern und Staatsanwälten mit mehreren Kindern entschieden. Dass diese in Karlsruhe Erfolg hatten, wird sich im nächsten Jahr aufgrund eines neuen Gesetzes generell günstig auf Beamte auswirken.
Hunderte Polizeibeamte sichern das Volksfest.
Symbolbild: Polizeibeamte.Foto: Christoph Schmidt/dpa
Von 27. Oktober 2024

Bereits vor vier Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht aufgrund von Beschwerden entschieden, dass die Gehälter einiger Beamter zu niedrig seien. Anlass dazu gaben die Beschwerden von Richtern und Staatsanwälten. Diese hatten dem Gesetzgeber angelastet, die kinderbezogenen Bestandteile der Alimentation für Beamte mit drei Kindern für das Jahr 2013 und mit vier Kindern für die Jahre 2014 und 2015 nicht in angemessener Weise angepasst zu haben.

Beamte sollten nicht zum „Verzicht auf Familie“ genötigt werden

Im Beschluss vom 4. Mai 2020 zu 2 BvL 6/17 und anderen hieß es damals, die Bezüge müssten angepasst werden, weil die gegebenen Regelungen vor allem für untere Besoldungsgruppen unangemessen seien. Es sei in jedem Fall ein Mindestabstand zum Bürgergeld – damals noch „Hartz IV“ – zu gewährleisten. Die Nettobesoldung von Staatsbediensteten inklusive des Kindergeldes und der Familienbezüge müsse mindestens 15 Prozent über diesem liegen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte bezüglich der Besoldung der Beamten durch den Gesetzgeber – Bund oder Länder – einige Leitsätze auf. Diese sei so zu gestalten, dass „Richter und Beamte nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder eine ihrem Amt angemessene Lebensführung aufrechtzuerhalten oder, unter Verzicht darauf, eine Familie zu haben und diese entsprechend den damit übernommenen Verpflichtungen angemessen zu unterhalten“.

Dies ergebe sich aus dem Alimentationsprinzip. Da Beamte sich dazu verpflichteten, sich ausschließlich in den Dienst des Gemeinwesens zu stellen, sei der Dienstherr zu einer „amtsangemessenen“ Versorgung ihrer Familien verpflichtet. Das zur Verfügung stehende Einkommen dürfe „nicht durch die wachsende Zahl unterhaltsberechtigter Kinder übermäßig vermindert werden“.

Richter und Staatsanwälte von Faeser-Gesetz kaum betroffen

Mit Mai 2025 soll nun ein neues Gesetz aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat dieser Entscheidung dauerhaft Rechnung tragen. Obwohl die ursprüngliche Beschwerde an das BVerfG die Situation von Richtern und Staatsanwälten im Blick hatte, wird dieses sich kaum auf obere Besoldungsgruppen auswirken.

Umso mehr werden jedoch die unteren Tarifgruppen profitieren, wo der Abstand zur Grundsicherung regelmäßig geringer ist. Im Bundeshaushalt 2025 sind Berichten von „Bild“ und dem „Münchner Merkur“ zufolge insgesamt 147,6 Millionen Euro vorgesehen, um dem Gesetz Geltung zu verschaffen.

Für das Jahr 2026 entstehe ein zusätzlicher Bedarf von 131,4 Millionen Euro. Anschließend sei mit jährlichen Mehrausgaben von 31 Millionen Euro für Beamtengehälter auszugehen. Infolge der Entscheidung aus Karlsruhe soll es vor allem in den Besoldungsstufen A3 bis A7 deutliche Erhöhungen der Bezüge geben.

Pensionäre sollen von der Neuregelung auch profitieren

Zudem stehen den Staatsdienern höhere Zuschläge zu, die sich an der Miethöhe des Wohnorts und der Kinderzahl ausrichten. Die niedrigsten Bezüge der Stufe A3 liegen derzeit bei 2.710 Euro im Monat. Außerdem wird es rückwirkende Zahlungen bis einschließlich 2021 geben. Eine vierköpfige Beamtenfamilie in einer Stadt mit hohen Mieten wie München könnte auf Einmalzahlungen von bis zu 44.000 Euro kommen.

In einigen Fällen könnten Betroffene mit drei und mehr Kindern sogar auf das Doppelte kommen – nämlich dort, wo bereits 2017 eine Aufstockung der Bezüge angemahnt worden war. Dies hatten häufig Personalräte übernommen. Nachzahlungen in diesem Ausmaß werden zwar die Ausnahme bleiben, allerdings ist in vielen Fällen davon auszugehen, dass tatsächlich fünfstellige Summen an Beamte der betroffenen Besoldungsgruppen fließen werden.

Neben Familien werden dem Entwurf zufolge auch Pensionäre einen „alimentativen Ergänzungszuschlag“ erhalten. Die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A4, A6 und A7 sollen steigen, Beamte der Stufe A3 rückten in A4 auf. Dort wird das Grundgehalt künftig 2.947,47 Euro betragen. Jenes in A7 beträgt ab Mai 2025, wenn der Entwurf beschlossen wird, 3.164,65 Euro.

Einige Länder haben ihre Besoldungsregelungen für Beamte bereits angepasst

Verheiratete oder verwitwete Beamte erhalten einem Bericht von „Bild“ zufolge dann 171,28 Euro mehr an Bruttomonatsgehalt. Der Kinderzuschlag werde 327,66 Euro bei einem Kind und 464,04 Euro bei zwei Kindern betragen. Für jedes weitere Kind gibt es ein Plus von 456,06 Euro – zusätzlich zum Kindergeld.

Der Entwurf zielt außerdem auf eine Verbesserung der finanziellen Lage von Beamten des Bundes ab, die ab dem 60. Lebensjahr in Altersteilzeit treten möchten. Für sie gibt es ein Plus von 20 Prozent zu den Dienstbezügen. Bei vorzeitiger Beendigung bestehender Blockmodelle möchte der Bund mit einem Mal den gesamten Differenzbetrag zur Summe der Bezüge ausbezahlen, die der betreffende Beamte ohne Altersteilzeit erhalten hätte.

Derzeit befindet sich das Gesetzesvorhaben in der Ressortabstimmung. Auf Länderebene wollen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ihre Besoldungsregelungen anpassen. Baden-Württemberg, Hessen und NRW haben bereits jetzt Ansprüche auf höhere Zuschläge und Extrazahlungen verankert.

 



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