Ab 2014: Sachsen zahlte insgesamt 197 Mio. Euro „Taschengeld“ an Asylbewerber
Mindestens 197 Mio. Euro Geldleistungen in bar, das sogenannte „Taschengeld“, hat das Land Sachsen von 2014 bis Juli 2018 an Asylbewerber ausgezahlt.
Dies geht aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Anfrage (6/15489) des Sächsischen Landtagsabgeordneten Christian Hüttner (AfD) hervor.
Zudem wollte der Politiker wissen, ob die Landesregierung weiß, wie viel von diesem Geld ins Ausland geflossen sei und ob ihr Infos dazu vorliegen, ob und wenn ja, wie viel des Geldes zur Finanzierung von Terrororganisationen, wie dem IS oder sonstigen extremistischen Gruppierungen genutzt worden sei.
Hierzu lägen der Sächsischen Staatsregierung nur unbestätigte Informationen vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen – SächsVerf) entgegenstehen und daher nicht veröffentlicht werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission, wenn sie dies verlange, weitergehende Auskunft erteilt wird.
Mit den vielen Millionen Euro Bargeld werden Sozialmigranten regelrecht nach Deutschland gelockt“, äußert Hütter in einer Stellungnahme zu der Antwort der Sächsischen Staatsregierung.
Deutschland böte ihnen europaweit die höchsten Sozialleistungen und schöbe so gut wie keinen abgelehnten Asylbewerber in seine Heimat ab, heißt es dort weiter. Deshalb gäbe es einen u. a. immensen Asyltourismus von den südlichen EU-Küstenländern nach Deutschland, erklärt Hütter.
Dieser Irrsinn muss endlich aufhören“, so der Abgeordnete.
Rechtlich sei es bereits jetzt in allen Bundesländern möglich, Asylbewerber nur mit Verpflegung und Sachleistungen zu versorgen. Besonders wichtig sei diese Maßnahme für abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber, die immer noch ein Rundum-Sorglos-Paket mit Hartz-IV und Wohnung erhalten, so der AfD-Politiker.
„Die AfD in Regierungsverantwortung wird diese CDU-Fehlpolitik in Sachsen beenden“, heißt es abschließend in der Stellungnahme. (er)
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