Ab 1. Juli 2019: Inklusives Wahlrecht, Wahlrechtsassistenz
Der Sozialverband VdK hat die Einigung der großen Koalition auf den Abbau von Wahlrechtshürden für Behinderte begrüßt. Damit seien tausende Erwachsene „nicht mehr vom wichtigsten demokratischen Grundrecht, dem Wahlrecht, ausgeschlossen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Mittwoch.
Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur uneingeschränkten Inklusion und damit zur Teilhabe und zur gesellschaftlichen Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass auf einen gerichtlich bestellten Betreuer angewiesene Behinderte nicht einfach von der Wahl ausgeschlossen werden können. Das Ziel eines „inklusiven Wahlrechts“ hatten Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Sie rangen aber um die konkrete Ausgestaltung.
Ausschluß von der Wahl ersatzlos gestrichen
Die Koalitionsfraktionen einigten sich nach Angaben der SPD nun am Dienstag auf eine Lösung. Diese sieht vor, dass die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. „Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen“, erklärte der für das Thema zuständige SPD-Politiker Matthias Bartke.
„Wir hoffen, dass jetzt auch all diejenigen Bundesländer ein inklusives Wahlrecht einführen, die dies bislang noch nicht getan haben“, fügte Bartke hinzu. Auch Bentele forderte die betroffenen Länder auf, so schnell wie möglich Ausschlüsse von Wahlen zu streichen.
Für die Europawahl gilt das noch nicht
Der Gesetzentwurf soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Für die am 26. Mai stattfindende Europawahl gilt die Neuerung damit noch nicht. Es sei „sehr schade“, dass die Betroffenen nicht bereits bei der Europawahl ihre Stimme abgeben können, sagte Bentele.
„Es ist jetzt wichtig, dass alle Menschen auch barrierefrei informiert werden und ohne Hürden an den Wahlen teilnehmen können“, erklärte die VdK-Präsidentin weiter. „Dazu gehört, dass sie Informationen, zum Beispiel in leichter Sprache, zur Verfügung gestellt bekommen.“ (afp)
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