75,8 Prozent der abgelehnten Asylbewerber klagten 2018 dagegen – oft erfolgreich
Im vergangenen Jahr haben 75,8 Prozent der abgelehnten Asylbewerber gegen diese Entscheidung geklagt. Das berichtete „Focus Online“ am Mittwoch unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. 2017 waren es demnach 73,4 Prozent der Betroffenen gewesen, 2016 dagegen nur 39,7 Prozent.
In 31,4 Prozent der Fälle entschieden die zuständigen Richter demnach 2018 zugunsten der Asylbewerber und korrigierten den ablehnenden Bescheid. Im Jahr zuvor waren es 40,8 Prozent der Fälle gewesen.
Laut der Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke zeigt auch der etwas niedrigere Wert von 2018, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) immer noch zu viele Asylanträge ablehne.
Bei afghanischen Flüchtlingen erweist sich mehr als die Hälfte der Bescheide nach einer Überprüfung durch die Gerichte als rechtswidrig“, sagte sie „Focus Online“.
Bei dieser Gruppe betrug der Anteil der zugunsten der Asylbewerber per Gerichtsbeschluss korrigierten Entscheidungen demnach 57 Prozent.
Weiter berichtete „Focus Online“ unter Berufung auf die Regierungsangaben, mehr als 30.000 Menschen, die 2018 in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, hätten zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Rund 18.000 von ihnen hätten ihren Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erhalten. Knapp 10.000 der Antragssteller verfügten über eine Duldung.
Immer mehr Asylbewerber seien mit bereits anerkannten Flüchtlingen verwandt, hieß es weiter. 67 Prozent derjenigen, die im vergangenen Jahr auf Grundlage der UN-Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, seien Angehörige anderer, bereits anerkannter Flüchtlinge gewesen. 2017 betrug der Anteil demnach nur 24,5 Prozent, 2016 sogar nur 4,7 Prozent. (afp)
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