75 Jahre Grundgesetz – Steinmeier hält zentrale Rede
Mit einem Staatsakt zwischen Reichstagsgebäude und Kanzleramt feiern die Spitzen von Staat und Gesellschaft am Donnerstag in Berlin das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren. Der 23. Mai 1949 markiert zugleich das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland.
Erinnert werden soll auch an die Friedliche Revolution in der DDR, die sich in diesem Jahr zum 35. Mal jährt. Sie führte letztlich dazu, dass das anfangs nur für Westdeutschland geltende Grundgesetz zur Verfassung für ganz Deutschland wurde.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der den Staatsakt angeordnet hat, wird dabei die zentrale Rede halten. „Dieses Grundgesetz ist die Grundlage dafür, dass in unserem Staat Freiheit und Demokratie und Recht das Zusammenleben bestimmen“, schreibt Steinmeier auf seiner Internetseite. Aus seiner Sicht hat sich die Verfassung in den vergangenen 75 Jahren als stabil und anpassungsfähig erwiesen und zahlreiche Krisen und Herausforderungen gemeistert.
Ostbeauftragter Schneider: Das Grundgesetz feiern
Bundesjustizminister Marco Buschmann wünscht sich mehr Wertschätzung für Verfassung und Demokratie in Deutschland. „Es muss einem nicht alles gefallen, was in unserem Land geschieht“, sagte der FDP-Politiker der „Rheinischen Post“.
„Aber unsere Verfassung als Rahmen der Politik hat für den freiheitlichsten und wohlhabendsten Staat gesorgt, den wir je hatten.“ Jenen, die die Demokratie infrage stellen, empfehle er einen Blick in die Welt: „In keinem autoritären Staat würden sie besser leben können.“
Ähnlich äußerte sich der Ostbeauftragte Carsten Schneider. Die Verfassung regele das Miteinander in Deutschland durch Werte wie Menschlichkeit, Fairness, Vielfalt und Zusammenhalt.
„Deshalb können wir es nicht genug feiern“, sagte der SPD-Politiker der dpa. Die Menschen in der DDR hätten sich diese Werte und Freiheiten in der friedlichen Revolution selbst erkämpft. „Deshalb gehören 35 Jahre Friedliche Revolution und 75 Jahre Grundgesetz, das die Deutsche Einheit zum Staatsziel hatte, untrennbar zusammen.“
Demokratiefest im Regierungsviertel
An dem Festakt nehmen unter anderem die Spitzen der fünf Verfassungsorgane teil. Neben dem Bundespräsidenten sind dies die Präsidentinnen und Präsidenten von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht – Bärbel Bas (SPD), Manuela Schwesig (SPD) und Stephan Harbarth – sowie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Dem Staatsakt geht ein ökumenischer Gottesdienst mit Beteiligung mehrerer Religionen in der St. Marienkirche voraus. Die Polizei sichert den Festakt mit erwarteten 1100 Gästen mit hohem Aufwand ab. Rund 1.000 Beamte sind für die Sicherheit und Verkehrslenkung im Einsatz.
Nach dem Staatsakt werden auch die Bürger Gelegenheit haben, ihre Verfassung zu feiern. Im Berliner Regierungsviertel wird es ein Demokratiefest geben, auch im alten Bonner Regierungsviertel, wo Steinmeier seinen dortigen Amtssitz, die Villa Hammerschmidt, öffnet.
Grundgesetz am 23. Mai 1949 von Adenauer verkündet
Das Grundgesetz war entstanden, nachdem die Militärgouverneure der Westmächte am 1. Juli 1948 die elf Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder beauftragt hatten, eine „verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen. Wichtige Vorarbeiten leistete im August 1948 der Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee.
Vom 1. September 1948 an erarbeitete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz, das am 8. Mai 1949 verabschiedet und am 23. Mai vom Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, verkündet wurde.
Dem Parlamentarischen Rat gehörten 65, von den elf Landtagen gewählte Mitglieder an. Er bestand aus 61 Männern und 4 Frauen. Letztere setzten durch, dass in Artikel 3 die Norm „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aufgenommen wurde – was allerdings bis heute beispielsweise bei der Bezahlung im Beruf und bei der Besetzung von Spitzenpositionen längst nicht umgesetzt ist.
Kern des Grundgesetzes ist sein Katalog an Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19, dessen Leuchtturm gewissermaßen in Artikel 1 steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Das Grundgesetz wurde über die Jahre hinweg mehrfach geändert und erweitert. Aus ursprünglich 146 Artikeln wurden 203. Und es gibt weitere Vorstöße, einzelne Fragen verfassungsrechtlich abzusichern. (dpa/red)
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