60 Milliarden Euro Corona-Gelder im Klimahaushalt – Streit vor Bundesverfassungsgericht

War die Umschichtung von Corona-Hilfen in den Klimafonds rechtens? Darüber muss Karlsruhe urteilen. Die Folgen könnten weitreichend sein.
Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/AFP/GettyImages
Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.Foto: Uli Deck/AFP/GettyImages
Von und 21. Juni 2023

Am 21. Juni verhandelt der Zweite Senat des Verfassungsgerichts in Sachen „Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021“. Ein „heftiges Programm“ steht auf dem Plan, wie die Senatsvorsitzende Doris König zum Prozessauftakt verkündete.

In dem von 197 Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU eingeleiteten Normenkontrollverfahren geht es um nichts Geringeres als die Umschichtung von 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen waren, aber im Energie- und Klimafonds landeten.

Das Interesse der Öffentlichkeit an dem Verfahren ist groß, der Sitzungssaal sehr gut besucht. Denn ein Urteil zugunsten der Abgeordneten könnte auch Steuererhöhungen nach sich ziehen.

Worum geht es?

Insgesamt waren 240 Milliarden Euro vom Bundestag im Rahmen der Corona-Krise genehmigt und in den Corona-Fonds eingestellt worden. Dafür wurde auch die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt – eine in Artikel 109 Grundgesetz verankerte Regelung, nach der Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen haben.

Am 27. Januar 2022 beschloss der Bundestag mit 382 Stimmen der Ampelkoalition und eines fraktionslosen Abgeordneten gegen 283 Stimmen der Opposition, die 60 Milliarden Euro für die „Überwindung des Klimawandels und zur Transformation der deutschen Wirtschaft“ umzuwidmen. Das geschah im zweiten Nachtragshaushalt 2021. Auf diese Weise sollten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zum „Klimaschutz“ in den kommenden Jahren ohne zusätzliche Neuverschuldung finanziert werden.

Die Union hielt das für verfassungswidrig und reichte Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. CDU-Chef Friedrich Merz argumentierte, die Überschreitung der Grenze der Schuldenbremse für diese Kredite sei ausdrücklich nur in Verbindung mit der Pandemie vom Bundestag genehmigt worden.

Um zu verhindern, dass bereits Geld aus dem Fonds ausgegeben wird, stellte die Fraktion außerdem einen Eilantrag in Karlsruhe. Dieser scheiterte aber im Dezember.

Das Gericht erklärte damals, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später doch als verfassungsgemäß erweise. Denn dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zur Verfügung, was beispielsweise die Planungssicherheit für Investitionen gefährde. Die Sache solle im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geprüft werden.

Heutiger Schlagabtausch im Gerichtssaal

An dem heutigen Verhandlungstermin nehmen mehrere Abgeordnete sowie Vertreter der Bundesministerien des Innern, der Justiz sowie für Wirtschaft und Klimaschutz teil.

Die Bundesregierung entgegnet, dass auch die im Klimafonds vorgesehenen Maßnahmen der Bewältigung der Pandemiefolgen dienten. Die Volkswirtschaft habe geschwächelt, so Finanzstaatssekretär Werner Gatzer in Karlsruhe. Es sei wichtig, private Investitionen wieder anzustoßen.

Die Union hält dies für ein „Scheinargument“, wie der Bundestagsabgeordnete Mathias Middelberg (CDU) vor Gericht sagte. Mittel könnten nicht nach dem Haushaltsjahr umgewidmet werden. Sonst komme es zu einer „Vorratswirtschaft“, welche durch die Schuldenbremse gerade verhindert werden sollte. Der Staat müsse gemäß Artikel 115 Grundgesetz handlungsfähig bleiben. Deshalb müsse die Schuldenbremse zum Tragen kommen.

Die Regierung argumentiert, dass bei Verwendung des Geldes im Rahmen der Klimapolitik nachfolgende Generationen profitieren würden. Das könne die Schuldenbelastung für nächste Generationen deutlich relativieren.

Das Gericht verwies auf die Verhältnismäßigkeit. Auch in Notlagen müsse es eine Grenze geben. Insoweit verglich ein Verfassungsrichter die Folgen der Corona-Krise mit einem Autobahnschild. Auch wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben werde, müsse man trotzdem auf andere Faktoren – wie auf Wetter und Verkehr – achten und könne nicht Vollgas geben.

Die Senatsvorsitzende deutete vor der Verhandlungspause gegen 13:15 Uhr an, in der Umschichtung der 60 Milliarden Euro eine Aufweichung der Schuldenbremse zu sehen.

Die heutige Sitzung wird sich voraussichtlich bis in die Abendstunden ziehen. Nach Einschätzung der Senatsvorsitzenden Doris König wird es noch einige Monate dauern, bis ein Urteil gefällt wird.

Welche Folgen hatte die Geldumverteilung?

Die Geldverschiebung und der Ausfall von 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Fonds hatten nach Angaben von Patricia Lederer, Fachanwältin für Steuerrecht, die zahlreiche Fälle begleitete, große negative Auswirkungen auf bedürftige Unternehmen. Diese Gelder sollten eigentlich Firmen und Selbstständigen im Rahmen der Überbrückungshilfe zugutekommen, deren Existenz bedroht war, die keine Mitarbeiter mehr bezahlen konnten, kurz gesagt, die finanzielle Unterstützung benötigten.

Doch die Sache hatte einen Haken: Die Corona-Hilfen konnten nicht sofort für den gesamten Zeitraum bis Juni 2022, sondern nur quartalsweise beantragt werden. Wie etliche Fälle aus Lederers Praxis zeigen, wurden Gelder bis März noch ausgezahlt. Ab April 2022 sei die Bearbeitung der Anträge systematisch verzögert worden, bis letztlich der Ablehnungsbescheid vorlag.

Wie die Fachanwältin mitteilte, war in den Bescheiden jedoch nichts davon zu lesen, dass durch die Umverteilung kein Geld mehr zur Verfügung gestanden habe. Vielmehr sei die Ablehnung mit der Begründung erfolgt, dass die Wirtschaft sich wieder im Aufwind befinde.

Einen Rechtsbefehl habe es – wie sonst bei Bescheiden des Finanzamtes üblich – nicht gegeben, so Lederer. Für sie war die ganze Aktion zur Umverteilung der 60 Milliarden Euro und die ab April folgende Ablehnung der Corona-Hilfen geplant.

Wie geht es nach einem Urteil weiter?

Bei der sogenannten abstrakten Normenkontrolle, um die es hier geht, überprüft das Gericht, ob eine Regelung mit dem Grundgesetz beziehungsweise mit sonstigem Bundesrecht vereinbar ist. Falls dem nicht so ist, erklärt das Bundesverfassungsgericht die Rechtsnorm für nichtig oder unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Dann wäre die Übertragung der Kreditermächtigungen über 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Fonds ungültig.

Damit stünden mehrere Fragen im Raum. Einerseits wäre offen, ob die zahlreichen Unternehmen ihre Überbrückungshilfen vielleicht doch noch geltend machen können.

Fraglich ist auch, wie die Ampel das Loch von 60 Milliarden Euro, das in diesem Fall im Energie- und Klimafonds klaffen würde, schließen will.

„Dann führt ehrlicherweise an Steuererhöhungen kein Weg vorbei“, meinte die Steuerfachanwältin Lederer. Schon jetzt sind die Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds eng gestrickt – und es kommen immer mehr Ideen auf, was daraus bezahlt werden könnte, so etwa auch Fördermittel für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundlichere Modelle.

 



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