5,6 Milliarden Euro Bürgergeld für Kinder
Deutschland hat im vergangenen Jahr etwa 5,6 Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld ausgegeben. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor.
Demnach gab es Ende 2023 rund 1,8 Millionen sogenannte leistungsberechtigte Minderjährige. Insgesamt lagen die Ausgaben für Bürgergeld-Bezieher im vergangenen Jahr bei 42,6 Milliarden Euro, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage Springers vor Kurzem bereits gezeigt hatte.
Mehr Kinder im Bürgergeld
Die Zahlungen für Kinder im Bürgergeld (früher Hartz IV) lagen den Daten zufolge 2010 noch bei 3,3 Milliarden Euro. Seitdem ist die Zahl der leistungsberechtigten Minderjährigen von 1,67 Millionen auf 1,8 Millionen angestiegen.
Das ging einher mit einem Anstieg der Gesamtbevölkerung von 80,3 Millionen (darunter 13,1 Millionen unter 18-Jährige) auf knapp 84,7 Millionen (darunter 14,3 Millionen unter 18-Jährige).
Das Bürgergeld wird zudem jährlich angehoben und an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. 12,6 Prozent der Kinder waren Ende vergangenen Jahres im Bürgergeld.
Dieser prozentuale Anteil an der Gesamtbevölkerung hat sich den Daten zufolge über die vergangenen Jahre kaum verändert.
Ausgabenverhältnis hat sich verschoben
Geändert hat sich das Verhältnis ausländischer und deutscher Kinder und Jugendlicher im Bürgergeld. Demnach waren es 2010 rund 1,37 Millionen deutsche und 304.000 ausländische minderjährige Leistungsberechtigte. Ende 2023 lag das Verhältnis bei 907.000 zu 894.000.
Die größte Gruppe der ausländischen Minderjährigen im Bürgergeld kam aus der Ukraine (262.000). Es folgen Syrien (203.000), EU-Länder (131.000) und Afghanistan (80.000).
Die Zahlungsansprüche für deutsche Empfänger gingen von rund 2,6 auf 2,3 Milliarden Euro zurück, die für ausländische Empfänger stiegen den Angaben zufolge von 670 Millionen auf knapp 3,3 Milliarden Euro.
Die Ausgaben gingen durch die Decke, kritisierte Springer. Er forderte vor diesem Hintergrund eine „Migrationswende“ und eine „Beseitigung der seit langem bestehenden und der von der Ampel zusätzlich geschaffenen Anreize zur Migration in die Sozialsysteme.“ (dpa/red)
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