49-Euro-Ticket könnte verfassungswidrig sein

Zum 1. Mai soll es starten: das Deutschlandticket. Doch nun gibt es Zweifel darüber, dass die bundesweit nutzbare Günstig-Fahrkarte verfassungswidrig sein könnte.
Das 49-Euro-Ticket soll den Anreiz schaffen, sich nicht nur aus Kosten-, sondern auch aus Klimaschutzgründen für den öffentlichen Nahverkehr zu entscheiden.
Der Bundesrechnungshof meldet Verfassungszweifel bei 49-Euro-Ticket.Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Epoch Times14. März 2023

Gut anderthalb Monate vor dem Start des bundesweiten 49-Euro-Tickets meldet der Bundesrechnungshof (BRH) verfassungsrechtliche Zweifel an. Wie die „Bild“ in ihrer Mittwochausgabe unter Berufung auf ein Schreiben des BRH an den Haushaltsausschuss des Bundestages meldet, halten die Rechnungsprüfer die Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes für die Länder und damit eine Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Ländern für problematisch.

„Der Bundesrechnungshof teilt die Einschätzung der Bundesministerien, dass verbindliche Bund-Länder-Vereinbarungen zur Einführung und Ausgestaltung des Deutschlandtickets auf der Grundlage des Artikel 106a Grundgesetz verfassungsrechtlich bedenklich sind“, zitiert „Bild“ aus dem BRH-Schreiben.

Auch sehen die Prüfer „Risiken, Einzelheiten zu einem mit Regionalisierungsmitteln finanzierten Deutschlandticket in einer verbindlichen Bund-Länder-Vereinbarung festzuschreiben“. (dts/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion