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400 Euro Bußgeld gegen 71-Jährige – Rechtsanwalt Markus Haintz legt Einspruch ein

Ein kleiner Plausch mit Bekannten auf offener Straße wurde jetzt einer Rentnerin aus Dingolfing zum Verhängnis. Polizisten hatten sie gefilmt und beanstandeten den fehlenden Mindestabstand.

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Bußgeldbescheid (Symbolbild).

Foto: iStock

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Lesedauer: 3 Min.

Ein Bußgeldbescheid über 428,50 Euro sorgt bei der 71-jährigen Rosina Obermeier aus dem bayerischen Dingolfing für Empörung. Sie hatte beim Spazierengehen in der Stadt ein paar flüchtige Bekannte getroffen und war mit ihnen ins Gespräch gekommen.
Als sie bereits auseinandergingen, kamen Polizisten hinzu und nahmen die Personalien auf. Begründet wurde dies mit fehlendem Abstand während des Gesprächs. Bislang hatte sich die Rentnerin nach eigenen Angaben nichts zu Schulden kommen lassen. Nun wurde sie nach Auskunft der Beamten sogar gefilmt.
„Ich hab mich richtig verfolgt gefühlt […]“, erklärte Obermeier im „RT“-Interview.
Dass ihre herzkranke Mutter nach Erhalt des Bußgeldbescheids verängstigt ist und nicht mehr das Haus verlassen will, kann Tochter Rosi Lommer nicht hinnehmen. Sie hält es für wichtig, dass ihre Mutter sich an der frischen Luft bewegt.
„Wer rastet der rostet!“, findet sie und rät ihrer Mutter, unter allen Umständen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern zu achten – ob diese Regel sinnvoll sei oder nicht, mag dahinstehen, fügte Lommer hinzu.

Verwarnungen und Bußgeldbescheid

Zwei weitere Beteiligte erhielten ebenfalls ein Schreiben der Behörde. Bei ihnen wurde jedoch nur eine Verwarnung zugrunde gelegt. Eine Zahlung kommt für Lommer jedoch ebenso wenig in Betracht wie die Begleichung des Bußgeldes über 400 Euro für die Rentnerin. Es gehe nicht um das Geld, erklärte ihre Tochter. Hier gehe es um unsere Freiheitsrechte „und dafür möchte ich kämpfen“.
Gemeinsam mit ihrer Tochter wandte sich die 71-Jährige nun an Markus Haintz, den bekannten Anwalt, Friedensaktivisten und Bürgerrechtler. Gegenüber Epoch Times teilte der Jurist mit, dass er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen werde. Er hält es nicht für verhältnismäßig, den Menschen über einen so langen Zeitraum zu verbieten, sich im Freien mit anderen zu treffen. Nun bleibe aber abzuwarten, wie die Justiz die Sache bewertet.
Zuvor hatte der Amtsrichter Thorsten Schleif die Bürger öffentlich aufgerufen, Widerstand gegen behördlich verhängte Strafen zu leisten.
„Viele scheinen vergessen zu haben, dass der Bürger der alleinige Souverän dieses Landes ist“, erklärte er gegenüber „Focus“.
Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung seien lediglich „die Diener dieses Souveräns“. Je länger die Krise jedoch andauere, desto mehr würden auch die Richter feststellen, „dass viele der Horrorszenarien, die wir im Frühling des letzten Jahres noch befürchtet haben, nicht eintreten werden“. Aus diesem Grund würden sie jetzt viel eher dazu neigen, ein Corona-Bußgeldverfahren einzustellen oder jedenfalls das Bußgeld „deutlich herabzusetzen“.

Kommentare

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Anonymousvor 4 Jahren

Hochzeiten und Beerdigungen der Gäste mit 1000 Personen werden geduldet.

Silkevor 4 Jahren

Mal eine dummdämliche Frage... mit einem anderen Haushalt darf ich mich doch sowieso treffen, da spielt der Abstand doch überhaupt keine Rolle. Und wo ich mich treffe, das ist doch meine Sache. Verstehe das Problem der Polizisten nicht...

Und warum haben die anderen „nur“ eine Verwarnung bekommen? Ich verstehe die Welt nicht mehr 🤔🤔🤔

Hildegard Hardtvor 4 Jahren

Das kann ich Ihnen gern erklären: In unserem Rechtsstaat gilt die sogenannte "Ermessensfrage". Wie diese gehandhabt wird, kann man z.B. mehr als fragwürdigen Gerichtsurteilen entnehmen, die nicht die Schwere der Tat berücksichtigen, sondern vielfach aus ideologischen Gründen gefällt werden.

Zur Behandlung von Rentnern: Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Videos, auf denen die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin Angelika Barbe trotz Behinderung und einer gerade überstandenen Knie-OP über die Straße geschleift wurde? Ihr "Vergehen": Friedliche Demonstration für die im GG verbrieften Freiheitsrechte. 👿

K.L. Abautermannvor 4 Jahren

"...und rät ihrer Mutter, unter allen Umständen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern zu achten – ob diese Regel sinnvoll sei oder nicht, mag dahinstehen, fügte Lommer hinzu."

Und mit genau dieser falschen Toleranz wird sie ins Leere laufen: "Es gibt kein richtiges Leben im falschen."