40 Prozent der klagenden abgelehnten Asylbewerber gewinnen vor Gericht
Fast jeder zweite Flüchtling, der wegen einer Ablehnung vor Gericht geht, obsiegt gegen das Asyl-Bundesamt.
In durchschnittlich gut 40 Prozent der Fälle, in denen im vergangenen Jahr Verwaltungsgerichte über Asylklagen inhaltlich entschieden, wurde der ablehnende Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugunsten der Zuwanderer korrigiert.
Bei Flüchtlingen aus zwei der wichtigsten Herkunftsländer, Syrien und Afghanistan, ist die Erfolgsquote vor Gericht noch höher: jeweils mehr als 60 Prozent.
Diese „bereinigte“ gerichtliche Schutzquote geht aus einer Antwort der Bundesregierung zur Asylstatistik 2017 auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag) berichtet. Ende 2017 lagen 372.000 Verfahren bei den Verwaltungsgerichten, die seit Langem eine enorme Überlastung beklagen. Im Laufe des vergangenen Jahres wurden gut 328.000 Klagen eingereicht, fast doppelt so viele wie im Vorjahr.
Dieser Anstieg geht darauf zurück, dass das BAMF in den vergangenen Jahren so viele Verfahren wie noch nie entschieden hat und mit 91 Prozent fast jeder ablehnende Bescheid vor Gericht angefochten wurde. Die Verwaltungsgerichte, also die erste Instanz, entschieden vergangenes Jahr 146.000 Verfahren, fast die Hälfte davon aus formalen Gründen, weil etwa die Klagen zurückgezogen wurden oder man sich mit dem BAMF einigte.
Die Zahl der Fälle, die in die zweite Instanz ging, ist mit rund 1.400 verschwindend gering. In fast allen Berufungsverfahren obsiegte das Bundesamt. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erneuert ihre Forderung nach einer besseren Beratung der Flüchtlinge: Eine „frühzeitige, kompetente und unabhängige Verfahrensberatung“ sei „dringend erforderlich“. Asylbewerber wären dann besser auf die Anhörungen vorbereitet, Missverständnisse ließen sich vermeiden. „Dadurch würde letzten Endes auch die Qualität der BAMF-Bescheide steigen“, so Jelpke, „es gäbe entsprechend weniger Klagen und weniger aufhebende Gerichtsurteile.“
Die bereinigte Gesamtschutzquote, die sich auf die Asylentscheidungen des BAMF bezieht, lag 2017 bei 53 Prozent und damit deutlich unter dem Wert des Vorjahres von gut 71 Prozent. Flüchtlinge aus Syrien bekamen mit 99,9 Prozent praktisch immer Schutz, Afghanen in 47 und Türken in 34 Prozent der Fälle. Etwa 9.000 jugendliche Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland kamen, stellten 2017 einen Asylantrag. Die große Mehrheit von ihnen erhielt Schutz, je nach Alter etwa 80 bis 90 Prozent.
Doch nur ein Viertel dieser unbegleiteten Minderjährigen erhielt den Flüchtlingsstatus, der zum Nachzug der Eltern berechtigt. Mit 45 Prozent war fast die Hälfte der Asylsuchenden minderjährig: knapp 90.000. In den Vorjahren war rund ein Drittel der Antragsteller jünger als 18 Jahre alt. Experten erklären sich den Anstieg damit, dass viele bereits anerkannte Flüchtlinge ihre Angehörigen im Rahmen des Familiennachzugs nachholten; Ehepartner und Kinder stellten dann selbst noch einen Asylantrag. Weiterhin ein Rätsel ist dagegen die Tatsache, dass die Schutzquoten, herunter gebrochen auf die Bamf-Außenstellen in den einzelnen Bundesländern, teils sehr unterschiedlich ausfallen. Und dies, obwohl das Asyl-Amt eine Bundesbehörde ist und die Länder keinen Einfluss auf die Entscheidungen haben.
Jelpke weist vor allem auf die Zahlen aus den bayerischen BAMF-Filialen hin. Lag etwa bundesweit die bereinigte Schutzquote für Afghanen bei rund 47 Prozent, betrug sie in Bayern nur 38 Prozent. Ähnlich groß sind die Unterschiede bei Iranern (Bund: 57 Prozent; Bayern: 35 Prozent) und bei Irakern (65 zu 57).
Eine schlüssige Erklärung dafür haben weder das BAMF noch externe Experten. Die naheliegende Vermutung, dass sich die CSU-Dominanz in Bayern auf die Arbeit in den BAMF-Büros niederschlägt, ist zweifelhaft: Im rot-rot regierten Brandenburg liegen die Schutzquoten noch unter denen im schwarzen Bayern. Jelpke fordert Aufklärung und Abhilfe: „Es darf aber keine unterschiedlichen Anerkennungschancen in Deutschland nach der Art einer Asyl-Lotterie geben.“ (dts)
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